Ausländerbehörde

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Themen Ausländerangelegenheiten, Staatsangehörigkeiten, Einbürgerungen und Personenstandswesen

Kontakt:
Landkreis Harz
Ausländerbehörde
Haus III
Friedrich-Ebert-Str. 42
38820 Halberstadt

Telefon: 03941 5970-4336 

Bitte vereinbaren Sie online einen Termin.

Voraussetzungen für eine Erstregistrierung

  • gültiges Ausweisdokument in Form von Reisepass, Inlandpass, ukrainischer Personalausweis
  • Mietvertrag oder Wohnungsgeberbescheinigung
  • Anmeldung im Einwohnermeldeamt
  • Vereinbaren sie Online einen Termin zur Registrierung in der Onlineterminvergabe

!! Wichtige Informationen zum bestehenden Aufenthaltsrecht von ukrainischen Flüchtlingen !! 

Mit Erstregistrierung wird eine Wohnsitzauflage für den Landkreis Harz erteilt. Möchten Sie in einen anderen Landkreis oder ein anderes Bundesland ziehen, müssen Sie einen Antrag auf Streichung der Wohnsitzauflage stellen. Beachten Sie dazu das Merkblatt am Antrag.

Antrag auf Streichung der Wohnsitzauflage gemäß § 12a Abs. 1 Satz 2 AufenthG

Informationen und Test-Angebot des Gesundheitsamtes zu Tuberkolose

Anträge

  • Onlineantrag zur Einbürgerung
  • Prüfen Sie anhand des Quick-Checks schnell, ob für Sie eine Einbürgerung in Betracht kommt.
  • Die Loyalitätserklärung müssen sie verstehen und unterschreiben.
  • Sie benötigen ein gültiges Ausweisdokument in Form von Reisepass, Reiseausweis oder Ähnliches.
  • Jede Person über 16 Jahren muss einen eigenen Onlineantrag stellen.
  • Den Miteinbürgerungsantrag für Ihr minderjähriges Kind unter 16 Jahren können Sie zusammen mit Ihrem eigenen Antrag stellen

Der Antrag zur Einbürgerung ist Online abzugeben. Nur in Ausnahmefällen ist eine Beantragung in Schriftform möglich.

Landkreis Harz 
Einbürgerungsbehörde
Friedrich-Ebert-Str. 42
38820 Halberstadt

Voraussetzungen für eine Einbürgerung 

  • Klärung der Personenidentität und Staatsangehörigkeit
  • Ein rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit fünf Jahren
  • Volljährigkeit oder bei Minderjährigen/ Geschäftsunfähigen eine gesetzliche Vertretung
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Sicherung des Lebensunterhaltes aus eigenen Kräften für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen
  • Keine strafrechtlichen Verurteilungen
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
  • Keine verfassungsfeindliche Betätigung
  • Grundsätzliche Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

Bearbeitungsdauer

Aufgrund verschiedener Faktoren und personellen Veränderung ist die Bearbeitungsdauer bzw. die Wartezeit zur Prüfung des Einbürgerungsantrags sehr hoch. Die Rückstände werden nach und nach abgearbeitet. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wird, erhalten sie von uns eine Information zum weiteren Verfahren.

Wir bitten von Nachfragen abzusehen. 

Hier finden sie weitere Informationen zum Thema Einbürgerung des Landes Sachsen-Anhalt.