Förderung der Jugendarbeit
Die freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Landkreis Harz können eine Förderung für Leistungen und Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes erhalten.
Die Gewährung von Fördermitteln basiert auf der Grundlage der §§ 11-14 des Achten Sozialgesetzbuches - SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) sowie der unten eingefügten Richtlinie.
Ihr Ansprechpartner im Landkreis Harz ist:
| Frau Labesehr |
| Postanschrift Landkreis Harz - Jugendamt - Friedrich-Ebert-Straße 42 38820 Halberstadt |
| Besucheradresse Schwanebecker Straße 14 Raum 3.240 38820 Halberstadt Telefon: 03941 5970-2158 E-Mail: jugendarbeit@kreis-hz.de |
Richtlinie und wichtige Formulare
Die meisten Formulare können Sie direkt online ausfüllen, speichern, anschließend ausdrucken, unterschreiben und danach versenden. Wir möchten Sie bitten, diese Funktion zu nutzen, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten.
Die Dateien sind nicht barrierefrei!
