Betreuung bedeutet rechtliche Unterstützung für Erwachsene mit einer Behinderung oder Erkrankung durch Bestellung eines Betreuers in einem Betreuungsgerichtsverfahren (§ 1814 BGB). Mit der Betreuerbestellung können die Wünsche, Rechte und Interessen behinderter oder kranker Menschen gestärkt und im Rechtsalltag durchgesetzt werden.

Durch die umfangreiche Reform des Betreuungsrechts am 01.01.2023 werden nun noch stärker die Selbstbestimmungsrechte und die Mitsprache behinderter Menschen in den Mittelpunkt des rechtlichen Handelns gestellt. Durch die neue gesetzliche Regelung sollen vor allem die Qualität und Aufsicht in der Betreuungsarbeit verbessert werden.

Volljährige Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ihre persönlichen Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht selbstständig regeln können. 

Im Betreuungsgericht können betroffene Menschen einen Antrag auf Betreuung stellen. Den Antrag erhalten Sie ebenfalls in der Betreuungsbehörde, welcher dann an das zuständige Betreuungsgericht weitergeleitet werden kann.

Amtsgericht Halberstadt
Betreuungsgericht
Richard-Wagner-Str. 52
38820 Halberstadt
Telefon: 03941 6700

 

Amtsgericht Quedlinburg
Betreuungsgericht
Adelheidstr. 2
06484 Quedlinburg
Telefon: 03946 710

                                                                                                                                                                      

Amtsgericht Wernigerode
Betreuungsgericht
Rudolf-Breitscheid-Str. 8
38855 Wernigerode
Telefon: 03943 5310 

Die unterstützte Entscheidungsfindung und Interessenvertretung eines Menschen wird sehr sorgsam durch die Betreuungsbehörde ermittelt. Hierzu führen die Sozialpädagogen persönliche Gespräche mit Betroffenen, der Familie, Freunden und wichtigen Ansprechpartnern aus Institutionen. Im Sozialgutachten der Behörde werden dann nur die Aufgabenbereiche empfohlen, in denen tatsächlich ein Handlungserfordernis besteht.

 

Die Zeitdauer einer Betreuung wird ganz konkret im Gerichtsbeschluss benannt und darf maximal sieben Jahre beantragen. In jedem Betreuungsverfahren wird durch die Betreuungsbehörde eine konkrete und individuell auf Person und Regelungsbedarf abgestimmte Betreuungsdauer empfohlen.

Betroffene haben ein Wunsch- und Wahlrecht zur Auswahl ihres Betreuers! Dieser Wunsch ist durch die Betreuungsbehörde und das Betreuungsgericht zu ermitteln und zu respektieren. Dazu können Betroffene eine Betreuungsverfügung in Anspruch nehmen. Im Betreuungsrecht ist geregelt, dass nicht nur Wohl und Wünsche behinderter Menschen bei der Betreuerauswahl entscheidend sind, sondern auch die persönliche Geeignetheit des Betreuers.

 

Gesetzliche Betreuer sind rechtliche Vertreter. Sie erledigen nicht die Hauswirtschaft, den Einkauf oder die Pflege, sondern sind rechtlicher Beistand und Interessenvertreter und moderieren an der Seite behinderter und kranker Menschen wichtige Entscheidungen. Sie sorgen dafür, dass die Wünsche betreuter Menschen in der Betreuungs- und Alltagsplanung umgesetzt sowie die Rechte und Teilhabe behinderter Menschen gestärkt werden.

Die Betreuungsbehörde als Koordinator im Betreuungsalltag ist Ihr erster Ansprechpartner in der Region und wird Ihnen nicht nur weitere Kontakte vermitteln, sondern auch eine erste Beratung durchführen oder bei der Problemklärung und Krisenintervention unterstützen.

Selbstbestimmt leben - Vorsorge durch Vollmacht treffen!

Jeder Mensch kann in eine Lebenslage kommen, in der er nicht mehr in der Lage ist, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen oder Wünsche zu äußern. Die Ursachen dafür können eine Krankheit, ein Unfall oder einfach das zunehmende Alter sein. Eine rechtliche Vertretung kann in solchen Situationen nicht automatisch von Angehörigen/Vertrauenspersonen übernommen werden. Dafür ist eine Vollmacht erforderlich.

Hierbei handelt es sich um eine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht, die formlos erteilt werden kann. Sie können also mit einer Vollmacht einer Vertrauensperson (oder auch mehreren) das Recht erteilen, für Sie zu handeln und somit erlauben, an Ihrer Stelle verbindliche Entscheidungen zu treffen. Des Weiteren kann die Vollmacht in Situationen Ihrer persönlichen Verhinderung (Urlaub, längere Abwesenheit etc.) für Ihre Interessenvertretung genutzt werden.

Wichtig! Durch Erteilung einer Vollmacht können Sie eine gerichtliche Betreuerbestellung vermeiden, die Vollmacht hat Vorrang vor einer Betreuung! Die Auswahl der Person(en) des Bevollmächtigten und auch den Umfang der Befugnisse bestimmen Sie als Vollmachtgeber.

Kompetent informiert - gut beraten! Die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde informieren und beraten Sie kostenfrei zu allen Fragen rund um die Vorsorge. Wir beantworten Ihnen Fragen zu Form und Inhalt der Vollmacht, Anforderungen an Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer, Auswirkungen, Kontrollmöglichkeit für Bevollmächtigte sowie Beglaubigungen und unterstützen Sie gern in der Stärkung Ihrer Selbstbestimmung durch Erteilung einer Vorsorgevollmacht. Die Beratung wird in Einzelgesprächen, aber auch in Form von Vorträgen angeboten.

Unsere Beratung ist kostenfrei!

Eine Terminvereinbarung ist immer erforderlich.

 

Die Betreuungsvereine des Landkreises Harz (Betreuungsverein Halberstadt e.V. und Verein für Betreuung und Selbstbestimmung e.V.) informieren und beraten Sie außerdem zu allen Fragen zur Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung individuell, wohnortnah und kostenfrei.

Durch eine öffentliche Beglaubigung können Sie die Rechtssicherheit Ihrer Vollmachtsurkunde erhöhen, da mit der Beglaubigung bestätigt wird, dass Sie tatsächlich höchstpersönlich Ihre Vollmacht unterzeichnet haben (Feststellung der Identität des Vollmachtgebers durch gültiges Personaldokument).

Außerdem benötigen Bevollmächtigte für bestimmte Rechtshandlungen, z.B. in Grundstücksangelegenheiten (Verkauf, Grundbucheintragung) eine beglaubigte Vollmachtsurkunde zur Vorlage im Grundbuchamt.

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich!

 

Welche Unterlagen werden zur Beglaubigung benötigt?

Auf Ihren Wunsch beglaubigen wir als Urkundsbeamte in der Betreuungsbehörde Ihre Vorsorgevollmacht.

  • Sie müssen persönlich erscheinen.
  • Das Original der Vollmacht muss vorgelegt werden.
  • Sie können auch mehrere Originale beglaubigen lassen.

Sie müssen ein gültiges Personaldokument (Personalausweis, Pass, Schwerbehindertenausweis) vorlegen.

 

Kosten der Beglaubigung

Die öffentliche Beglaubigung kostet 10 Euro pro Urkunde.

Die Gebühr kann bei Mittellosigkeit erlassen werden.

 

 

Hierbei handelt es sich um eine schriftliche Erklärung zur Bestellung eines Betreuers, insbesondere zur Auswahl des Betreuers (genau benannte Person oder Personen) zu den Wünschen, wie die Betreuung geführt werden soll. Es handelt sich um eine wichtige Erklärung, die in einem Betreuungsverfahren, bei der Auswahl des Betreuers, berücksichtigt werden muss!

Die Patientenverfügung ist eine schriftlich niedergelegte, an den behandelnden Arzt und die Pflegekräfte gerichtete Willensäußerung des Patienten in Bezug auf die ihm zuteilwerdende medizinische Behandlung und Pflege. 

Um Berufsbetreuer oder ehrenamtlicher Betreuer zu werden, muss zunächst ein Antrag bei der Betreuungsbehörde des Landkreises Harz gestellt werden. Neben dem Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Die Voraussetzungen für die Registrierung zum Berufsbetreuer oder für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Betreuer sind im Betreuungsorganisationsgesetz (BTOG) und in der Betreuerregistrierungsverordnung geregelt. Neben der persönlichen Eignung, die in einem Gespräch mit der Betreuungsbehörde festgestellt wird, muss auch die Zuverlässigkeit geprüft werden. So ist u.a. ein Behördenführungszeugnis und eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis notwendig. Berufsbetreuer müssen eine Sachkunde im Betreuungsrecht nachweisen oder diese erwerben. Die Sachkundelehrgänge werden von verschiedenen anerkannten Anbietern bereitgestellt und sind kostenpflichtig. Sie umfassen 11 Module, die Kenntnisse im Betreuungs- und Unterbringungsrecht, im sozialrechtlichen Unterstützungssystem sowie der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen vermitteln. Ehrenamtliche Betreuer können kostenlos an "Schnupperkursen" der Betreuungsbehörde und dem "Curriculum" der Betreuungsvereine Halberstadt und Quedlinburg, teilnehmen. Es wird Ihnen betreuungsrechtliches Basis-Wissen für die ehrenamtliche Tätigkeit vermittelt.

Vollumfängliche Informationen zur Registrierung als Berufsbetreuer bzw. für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Betreuer erhalten Sie in der Betreuungsbehörde.

 

DIII/ A52 Amt für Betreuung und ergänzende Jugend- /Sozialleistungen
Bahnhofstraße 15
06484 Quedlinburg
Telefon: 03941 5970-1731
E-Mail: betreuungsbehoerde@kreis-hz.de

 

Sie überlegen, sich ehrenamtlich zu engagieren und möchten sich für benachteiligte Menschen einsetzen?

Sie organisieren leidenschaftlich gern und arbeiten strukturiert?

Dann sind Sie in der Betreuungsbehörde richtig! Wir suchen Menschen, die an diesem vielseitigen Ehrenamt Interesse haben und den "Betreuerkreis" tatkräftig unterstützen.

Der Begriff Betreuung begegnet uns überall im Leben, doch in der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung geht es nicht um hauswirtschaftliche, kulturelle oder pflegerische Betreuung, sondern um eine rechtliche Interessenvertretung und Unterstützung von volljährigen Menschen mit Behinderungen und Erkrankungen.

Die Aufgaben des rechtlichen Betreuers bestehen darin, die Interessen der Betreuten wahrzunehmen und sie im Rahmen ihrer Aufgabenbereiche zu vertreten. Hierbei sind in erster Linie die subjektiven Wünsche der Betreuten zu berücksichtigen.

Da dieses Aufgabengebiet mit einigem Grundwissen im Betreuungsrecht einhergeht, bekommen ehrenamtliche Betreuer natürlich die Möglichkeit des langsamen Hineinwachsens durch einen Schnupperkurs, ein persönliches Kennlerngespräch und einen umfangreichen Basiskurs ("Curriculum").

Da betreute Menschen unter Umständen sehr umfangreich betreut werden müssen und nahezu vollständig auf Hilfe angewiesen sind, ist es von besonderer Wichtigkeit, dass ehrenamtliche Betreuer besonders zuverlässig sind. Sie müssen in finanziell geordneten Verhältnissen leben und sich nichts zu Schulden kommen lassen. Daher wird vor Ihrem "Amtsantritt" vom Gesetzgeber eine Prüfung der persönlichen Verhältnisse gefordert. Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Behördenführungszeugnis
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Fragebogen

In enger Zusammenarbeit mit den Betreuungsvereinen des Landkreises Harz bietet Ihnen die Betreuungsbehörde folgende Unterstützung an:

  • Schnupperkurs Ehrenamt Betreuung (Behörde) 
  • Persönliches Kennlerngespräch (Behörde und Vereine)
  • Basiskurs "Curriculum" (Vereine)
  • Erfahrungsaustausch mit anderen Betreuern (Behörde und Vereine)
  • Vermittlung von Kontakten und Netzwerkpartnern
  • Einzelfallberatungen

Betreuungsbehörde Landkreis Harz

DIII / A52 Amt für Betreuung und ergänzende Jugend- /Sozialleistungen
Bahnhofstr. 15
06484 Quedlinburg
Telefon: 03941 5970-5252
Fax: 03941 5970-131790
E-Mail: betreuungsbehoerde@kreis-hz.de