Coronavirus: Aktueller Stand vom 24. Februar 2022

520 bestätigte Neuinfektionen im Landkreis Harz

Mit Stand 24. Februar 2022, 12 Uhr, sind dem Kreis-Gesundheitsamt 520 positive Corona-Testergebnisse gemeldet worden.

Im Landkreis Harz sind damit seit Ausbruch der Pandemie insgesamt 34 009 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 4 802 Fälle an COVID-19-Erkrankungen. Die Zahl der Neuinfektionen der letzten sieben Tage (4 018) pro 100 000 Einwohner beträgt 1 904,49. Gegenwärtig befinden sich zudem 1 207 Personen in Quarantäne.

In den Kliniken im Landkreis Harz werden derzeit 55 COVID-19-Patienten versorgt, davon zwei intensivmedizinisch.

Am 23. Februar wurden im Impfzentrum und durch die mobilen Impfteams insgesamt 120 Impfungen vorgenommen, davon 17 Erst-, 45 Zweit- und 54 Dritt- sowie vier Viertimpfungen.

Pflicht: Positiv Getestete und Kontaktpersonen müssen sich eigenständig in häusliche Absonderung begeben

Aufgrund des erneut rapide ansteigenden Fallaufkommens – allein gestern und heute wurden 1 606 neue Coronafälle gemeldet - bittet das Gesundheitsamt des Landkreises Harz einmal mehr um das Verständnis der Bevölkerung. Das Gesundheitsamt hat die Ermittlungen in Fällen von besonders schützenswerten Personengruppen bereits in den Vordergrund gestellt. Darunter fallen Kinder in Kindertagesstätten sowie Kinder und Jugendliche in Schulen. In diesen Gemeinschaftseinrichtungen treten derzeit aufgrund vieler Kontakte besonders häufig positive Fälle auf. Wegen der Gefahr schwerer Verläufe zählen außerdem Menschen in Alten- und Pflegeheimen als auch in Krankenhäusern und Menschen mit Behinderungen dazu.

„Leider bestehen jetzt auch dort immense Schwierigkeiten, jeden via PCR positiv auf das Coronavirus Getesteten dieser besonders gefährdeten Personengruppen persönlich telefonisch zu kontaktieren“, erklärt Dr. Heike Christiansen, Amtsärztin beim Landkreis Harz. Deshalb erinnern die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes erneut daran, dass positiv Getestete und Kontaktpersonen verpflichtet sind, sich eigenständig in häusliche Absonderung zu begeben. Alle wichtigen Vorgaben dazu finden Sie in der III.  Allgemeinverfügung zur Absonderung des Landkreises Harz (Sonderamtsblatt Nr. 5 vom 28.01.2022).

Mittlerweile können Isolationsbescheide für positiv Getestete fast gänzlich automatisch erstellt und postalisch versandt werden. Das Gesundheitsamt bittet jeden Betroffenen, diesen Bescheid aufmerksam zu lesen. Alle relevanten Informationen, insbesondere zur Meldung von quarantänepflichtigen Kontaktpersonen über das Kontaktformular, finden Betroffene auf der Internetseite des Landkreises Harz (www.kreis-hz.de).

Die Amtsärztin rät: „Eltern von Kindern in Gemeinschaftseinrichtungen wenden sich bitte in erster Linie an die jeweilige Einrichtungsleitung“. Diese gibt bei Rückfragen zu einem in der Einrichtung aufgetretenen Ausbruchsgeschehen die Informationen vom Gesundheitsamt gebündelt an alle betroffenen Eltern weiter.

Für wichtige Fragen wenden Sie sich telefonisch an das Bürgertelefon des Gesundheitsamtes unter 03941/5970 5555 (Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr sowie Samstag und Sonntag 9 bis 15 Uhr) oder schreiben eine Mail an coronahotline@kreis-hz.de. Die Mitarbeiter des Landkreises Harz bemühen sich, alle Fragen zeitnah zu beantworten. „Aber auch dabei stößt das Gesundheitsamt an personelle Grenzen und bittet daher um Verständnis, sollten Sie erst zeitverzögert eine Antwort erhalten“, sagt Dr. Christiansen.