Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 8. Juli das amtliche Endergebnis für die Landratswahl beraten und bestätigt.

Der Kreiswahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber Thomas Balcerowski die höchste Stimmenzahl und mehr als die Hälfte aller abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. „Ich gebe hiermit bekannt, dass Herr Thomas Balcerowski zum Landrat des Landkreises Harz gewählt wurde“, sagte Kreiswahlleiter Martin Skiebe.

17 554 Bürger haben von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch gemacht, wofür auch im Vorfeld bereits geworben wurde. Zur Landratswahl 2013 waren es 7 899 Briefwähler.

Kreiswahlleiter Martin Skiebe hat sich in der Sitzung nochmals ausdrücklich bei allen ehrenamtlichen Wahlhelfern und bei allen Mitarbeitern in den Wahlbüros im Landkreis Harz bedankt.

Das amtliche Endergebnis der Landratswahl:

Zahl der Wahlberechtigten: 185 503

Zahl der Wähler/innen: 57 642

Zahl der gültigen Stimmzettel: 57 053

Zahl der ungültigen Stimmzettel: 589

Zahl der gültigen Stimmen insgesamt: 57 053

Bitte klicken Sie für eine größere Ansicht auf das Bild. In der Anlage finden Sie das vorläufige Endergebnis nach Kommunen.


Stimmenverteilung:

Name Vorname Zahl der gültigen Stimmen Stimmenverteilung
in %
Balcerowski Thomas 31.577 Stimmen 55,35 %
Berger Maik 16.445 Stimmen 28,82 %
Ivkin Annette   5.237 Stimmen   9,18 %
Kühn Dieter   3.794 Stimmen 6,65 %

In diesem Video stellen sich die Kandidaten vor: https://www.youtube-nocookie.com/embed/0SqiVVbp1I8

Landkreis Harz

Der Kreiswahlleiter

 

Amtliche Wahlbekanntmachung

1. Gemäß § 30 Absatz 6 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom 27.02.2004 (GVBl. LSA 2004 S. 92) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 39 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. LSA 1994 S. 338) in der derzeit gültigen Fassung, gebe ich hiermit die durch den Kreiswahlausschuss am 09.06.2020 zugelassenen Bewerbungen zur Wahl der Landrätin / des Landrates am 05.07.2020 bekannt:

Name Vorname Beruf/Stadt Geburtsjahr Postleitzahl Wohnort
Balcerowski Thomas Bürgermeister der Stadt Thale, Jurist 1972 06502 Thale
Berger Maik Gebietsleiter 1973 38838 Huy
Ivkin Annette Dipl. Lehrerin 1966 38820 Halberstadt
Kühn Dieter Master of Science 1964 38820 Halberstadt

2. Gemäß § 63 Absatz 2 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) findet am 22.06.2020 um 19.00 Uhr im Nordharzer Städtebundtheater, im Großen Haus in Halberstadt, Straße der Opfer des Faschismus 38, 38820 Halberstadt eine öffentlichen Versammlung statt, in der sich die zugelassenen Bewerber den Bürgern vorstellen.


gez. Skiebe

Kreiswahlleiter

 
 

Bewerben sich Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so haben sie mit der Bewerbung um das Amt der Landrätin / des Landrates eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8b der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Im Landkreis Harz ist die hauptamtliche Stelle

der Landrätin/des Landrates (m/w/d)

im Wege der Direktwahl zum 1. November 2020 neu zu besetzen.

Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Harz wählen in direkter Wahl am Sonntag, dem 5. Juli 2020 die Landrätin/den Landrat. Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, dem 19. Juli 2020 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern, die die meisten Stim­men auf sich vereinigen konnten, statt.

Gesucht wird eine engagierte, verantwortungsbewusste, ziel­strebige und führungsstarke Persönlichkeit mit überdurchschnittlicher Leistungs- und Einsatzbereitschaft, die in der Lage ist, gemeinsam mit den Gremien des Landkreises die Entwicklung des Landkreises Harz zu fördern und die Verwaltung bürgernah, leistungsorientiert und wirtschaftlich zu führen.

Erwartet wird die Fähigkeit, die Interessen des Landkreises Harz nachhaltig innerhalb und außerhalb des Landkreises zu vertreten und den Herausforderungen einer modernen, dienstleistungsorientierten Verwaltung innovativ zu begegnen.

Die Landrätin/der Landrat leitet als Hauptverwaltungsbeamte/r die Kreisverwaltung. Im Rahmen der Gesetze trägt sie/er dazu bei, die Aufgaben des Landkreises mit dem Ziel der Förderung des Wohls der Einwohner zu erfüllen. Die Kreisverwaltung ist eine familienfreundliche und moderne Verwaltung mit rund 1.000 Mitarbeitern.

Der Landkreis Harz hat rund 213.000 Einwohner und verfügt über ein großes wirtschaftliches, touristisches, wissenschaftliches und kulturelles Potential sowie eine moderne Infrastruktur. Kreissitz ist die Stadt Halberstadt. Weitere Informationen zum Landkreis sind im Internet unter www.kreis-hz.de zu finden.

Wählbar zur Landrätin/zum Landrat sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 21, aber noch nicht die Altersgrenze nach § 39 Absatz 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes (LBG LSA) erreicht haben und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten und die nicht vom Wahlrecht aus­geschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europä­ischen Union sind über die v. g. Regelungen hinaus auch nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.

Bewerben sich Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so haben sie mit der Bewerbung um das Amt der Landrätin/des Landrates eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8b der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Die Landrätin/der Landrat ist Beamtin/Beamter auf Zeit. Die Amtszeit beträgt sieben Jahre. Gemäß § 4 der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KomBesVO) ist das Amt der Landrätin/des Landrates in die Besoldungsgruppe B 6 eingestuft. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit müssen vorliegen.

Die Bewerbung für das Amt hat schriftlich innerhalb der Einreichungsfrist zu erfolgen und muss folgende Angaben enthalten: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Beruf, Anschrift der Hauptwohnung.

Ihr ist eine Bescheinigung der Wählbarkeit der Wohnsitzgemeinde beizufügen.

Die Bewerbung für die Wahl zur Landrätin/zum Landrat muss gemäß § 30 Absatz 3 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) von mindestens ein vom Hundert der Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als von 100 Wahlberech­tigten, des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unter­zeichnet sein.

Für Bewerberinnen/Bewerber, die durch eine Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 S. 1 KWG LSA entsprechend, wenn für die Bewerberin/ den Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfah­ren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde. Die Niederschrift über die Mitglieder-/Delegiertenversammlung ist der Erklärung beizufügen.

Weitere Auskünfte, Formblätter für Unterstützungsunterschriften, Muster der Anlage 8 b der KWO LSA und weitere für die Bewerbung notwendigen Vordrucke können kostenfrei von der Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters unter der unten genannten Adresse oder per E-Mail über kreiswahlbuero@kreis-hz.de abge­fordert werden.

Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung und endet am 08. Juni 2020 um 18.00 Uhr. Die Bewerbung kann nur innerhalb dieser Frist zurück genommen werden.

Aussagekräftige Bewerbungen um die Stelle der Landrätin/des Landrates sind schriftlich unter Angabe des Kennwortes „Landrätin/Landrat“ zu richten an

Landkreis Harz
Kreiswahlleiter
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt.

Ein aktuell behördliches Führungszeugnis ist im Verfahren vor­zulegen.

Bewerbungskosten können leider nicht erstattet werden. Bewerbungsunterlagen werden bei Vorlage eines ausreichend frankierten Umschlages zurückgesandt.

Amtliche Wahlbekanntmachung

Der Kreistag des Landkreises Harz hat in seiner Sitzung am 30.10.2019 die Wahltermine für die Wahl der Landrätin/ des Landrates bestimmt.

Gemäß § 6 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen- Anhalt (KWG LSA) vom 27.02.2004 in der zur Zeit geltenden Fassung mache ich hiermit folgendes bekannt:

I.

Für die Wahl zur Landrätin/ zum Landrat sind durch den Kreistag des Landkreises folgende Termine festgesetzt worden:

Die Wahl zur Landrätin/ zum Landrat findet am Sonntag, den 5. Juli 2020 statt.

Die ggf. notwendige Stichwahl findet am Sonntag, 19. Juli 2020 statt.

Die Wahlzeit dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

 

II.

Bewerbungen um das Amt der Landrätin/des Landrates sind innerhalb der Einreichungsfrist schriftlich einzureichen. Die Ein­reichungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung. Der Kreistag des Landkreises Harz hat gemäß § 30 Abs. 1 KWG LSA beschlossen, den Termin des Endes der Einreichungsfrist für Bewerbungen auf Montag, den 8. Juni 2020 festzusetzen.

 

III.

Gemäß § 38 a Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen- Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 in der zur Zeit gelten­den Fassung weise ich hiermit darauf hin, dass Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar sind. Ferner weise ich darauf hin, dass sie nicht wählbar sind, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahl­recht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Äm­ter verloren haben. Bewerben sich Staatsangehörige aus ande­ren Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so haben sie mit der Bewerbung gegenüber dem Landkreis eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8 b zur KWO LSA abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsan­gehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fä­higkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Halberstadt, 06.02.2020

gez. Skiebe

Kreiswahlleiter

 

Gemäß § 3 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 in der zur Zeit geltenden Fassung wird hiermit anlässlich der Wahl zur Landrätin/ zum Landrat am 05.07.2020 folgendes bekannt gegeben:

Herr Martin Skiebe
dienstansässig Friedrich-Ebert-Str. 42
38820 Halberstadt
ist Kreiswahlleiter,

Frau Heike Schäffer
dienstansässig Friedrich-Ebert-Str. 42
38820 Halberstadt
ist Stellvertretende Kreiswahlleiterin

gemäß § 9 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen- Anhalt (KWG LSA).

Halberstadt, 28.01.2020

gez. Skiebe

Landrat