Mitnahme von Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) bei der Einreise von ukrainischen Bürgern

Bei der Einfuhr von Heimtieren (Hunden, Katzen, Frettchen) aus der Ukraine nach Deutschland sind die Bestimmungen der VO (EU) Nr. 576/2013 zu beachten.

Bei der Ukraine handelt es sich um ein nicht gelistetes Drittland.

Danach gilt vor der Einfuhr von o.g. Heimtieren nach Deutschland Folgendes:

  • Einfuhr von höchstens 5 Tieren
  • Kennzeichnung mit Microchip oder deutlich lesbarer Tätowierung (falls vor 03.07.2011 erfolgt)
  • gültige Tollwut-Impfung
  • Nachweis über Bestimmung des Tollwut-Titers (Blutentnahme mindestens 30 Tage nach dem Zeitpunkt der Impfung und mindestens drei Monate vor dem Zeitpunkt der Verbringung)
  • Impfausweis aus Herkunftsland und entsprechende Dokumente sind mitzuführen – anhand dessen kann ein ermächtigter Tierarzt einen EU-Heimtierausweis ausstellen
  • Nachweis der zuvor genannten Anforderungen in einer Tiergesundheitsbescheinigung, ausgestellt durch einen amtlich autorisierten Tierarzt des Herkunftslandes: DurchführungsVO-576-2013-Bescheinigung (siehe Anlage)
  • Die Tiere müssen in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen, es ist eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben, dass kein Verkauf oder Besitzerwechsel geplant sind: Bescheinigung Ausschluss Verkauf_Besitzerwechsel (siehe Anlage)
  • Einreise nur über bestimmte Einreiseorte: Liste der Einreiseorte Bundesrepublik Deutschland (siehe Anlage)
  • Jungtiere aus nicht gelisteten Drittländern sind frühestens im Alter von sieben Monaten einfuhrfähig (Tollwutimpfung nach 12 Wochen + Blutentnahme 30 Tage nach Impfung + 3 Monate Wartefrist).

Sollte eine Einreise ohne die erforderlichen Voraussetzungen erfolgt sein, melden Sie sich bitte umgehend beim Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Friedich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt, Tel. 03941 5970-4489, E-Mail: veterinaeramt@kreis-hz.de!

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