Veterinäramt meldet Geflügelpest-Fall im Landkreis Harz: Wanderfalke mit Influenzavirus H5N1 infiziert

Am 25. Mai wurde bei einem Greifvogel aus der Stadt Falkenstein/Harz im Ortsteil Meisdorf das aviäre Influenzavirus H5 nachgewiesen. Das Referenzlabor für Geflügelpest – das Friedrich-Loeffler-Institut in Greifswald – bestätigte das Vorliegen des hochpathogenen Influenzavirus H5N1. Das Veterinäramt des Landkreises Harz gibt deshalb mit Wirkung vom 5. Juni 2023 eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest) bekannt, die ab sofort auf der Internetseite www.kreis-hz.de und am Behördensitz (Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt) einsehbar ist. 

Die Geflügelpest ist hoch ansteckend. Deshalb ist es wichtig, alle Geflügelbestände, auch kleine Haltungen, vor einer Infektion zu schützen. Zur Einhaltung der Grundregeln der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet. 

Folgende Maßnahmen werden vom Veterinäramt dringend für Geflügelhalter empfohlen: 

·         Schützen Sie Ihr Geflügel vor Kontakt mit Wildvögeln

·         Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung

·         Waschen Sie sich vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Auslaufs/ Stalls die Hände

·         Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung                      kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf

·         Füttern Sie das Geflügel im Stall und tränken Sie es mit Leitungswasser (nicht mit Regenwasser
          oder sonstigem Oberflächenwasser)

·         Verfüttern Sie keine Geflügelteile und keine Eierschalen von gekauften Eiern

·         Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder den sonstigen Standorten des Geflügels
          gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren. Halten Sie betriebsfremde Personen
          (Kinder, Besucher, Eierkunden usw.) und Haustiere (z. B. Hunde, Katzen) von den Ställen fern

·         Duschen Sie, bevor Sie andere Geflügelhalter besuchen

·         Reinigen und desinfizieren Sie Gerätschaften und Fahrzeuge nach jeder Ein- oder Ausstallung
          von Geflügel und nach jedem Geflügeltransport

·         Führen Sie regelmäßig Schadnagerbekämpfung durch

·         Beachten Sie ggf. auch die Empfehlungen, wie Sie bei Stallpflicht für Abwechslung der Tiere
          sorgen können, damit Ihnen unnötiger Stress erspart bleibt

Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise:

Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies dem Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Harz anzuzeigen.

Informieren Sie unverzüglich den Tierarzt, wenn Sie bei Ihren Tieren ungewöhnlich hohe Verluste (wenn innerhalb von 24 Stunden drei oder mehr Tiere bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren sterben) feststellen. Dies gilt auch, wenn Sie neurologische Symptome (zum Beispiel Apathie, Kopf drehen, Gleichgewichtsstörungen) oder einen starken Rückgang der Legeleistung oder der Gewichtszunahme beobachten.

Bei spezifischen Fragen steht das Veterinäramt des Landkreises Harz unter Telefon 03941 5970-4489 zur Verfügung.