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Befreiung von der KiTa-Gebühr beantragen

Leistungsbeschreibung

Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.

Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. 
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

Spezielle Hinweise: Befreiung von der KiTa-Gebühr beantragen ( Harz )

Nachname des Kindes beginnt mit: A, J, N, S, V, Telefonnummer: 03941 5970-2130, Raum: 514

Nachname des Kindes beginnt mit: B, F, P, Telefonnummer: 03941 5970 2125, Raum: 515

Nachname des Kindes beginnt mit: C, E, G, I, L, M, O, Q, U, Telefonnummer: 03941 5970-2135, Raum: 515

Nachname des Kindes beginnt mit: D, R, W-Z, Telefonnummer: 03941 5970-2129, Raum: 514

Nachname des Kindes beginnt mit: H, K, T, Telefonnummer: 03941 5970-2121, Raum: 506

Raum 514: kita1@kreis-hz.de
Raum 515: kita2@kreis-hz.de
Raum 506: kita3@kreis-hz.de

Wenden Sie sich an das Jugendamt.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
  • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt