VI. Allgemeinverfügung des Landkreises Harz zur Regelung der Absonderung von COVID-19-Krankheitsverdächtigen und Erkrankten
Mit der Änderung der Empfehlung des Robert-Koch-Institutes (RKI) vom 2. Mai 2022 und auf Erlass des Landes Sachsen-Anhalt vom 4. Mai 2022 hat der Landkreises Harz eine neue Absonderungsallgemeinverfügung bekanntgeben.
VI. Allgemeinverfügung des Landkreises Harz zur Regelung der Absonderung von COVID-19-Krankheitsverdächtigen und Erkrankten (VI. AllgAbsHz)
Demnach gilt ab 6. Mai 2022, dass nach einem positiven PCR-Testergebnis eine Isolation für fünf Tage angeordnet wird.
Wer in einem Antigentest einer Teststelle (zum Beispiel Testzentrum, Arzt oder Pflegeheim) positiv ist, muss einen PCR-Test vornehmen lassen, um den Verdacht aufzuklären. Bis dahin gilt eine Isolation.
Wer in einem Krankenhaus auf einer Station oder einem Pflegeheim einen positiven PCR-Test erhält, muss 14 Tage in die Isolation.
Enge Kontaktpersonen von Infizierten müssen sich nun nicht mehr Absondern. Es wird aber eine regelmäßige Testung empfohlen, um sich und andere vor den Folgen einer Infektion zu schützen.
Diese finden Sie in der Anlage und im Sonderamtsblatt Nr. 17/2022.