Mit der Änderung der Empfehlung des Robert-Koch-Institutes (RKI) vom 2. Mai 2022 und auf Erlass des Landes Sachsen-Anhalt vom 4. Mai 2022 hat der Landkreises Harz eine neue Absonderungsallgemeinverfügung bekanntgeben.
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Der Landkreis Harz hat am 28. April 2022 als Versammlungsbehörde die Allgemeinverfügung zum Versammlungsverbot an bestimmten Orten der so genannten „friedlichen Spaziergänge“ zum Ausdruck des Protestes gegen die ... weiter lesen ...
Der Landkreis Harz hat die Allgemeinverfügung des Landkreis Harz zur Umsetzung der Meldepflicht nach § 20 a IfSG vom 11.03.2022 erlassen.
Diese können Sie in der Anlage und im Sonderamtsblatt Nr. 10/2022 einsehen. weiter lesen ...
Der Landkreis Harz gibt die Ergänzung der „Anlage I“ der „Allgemeinverfügung des Landkreises Harz - Versammlungsbehörde - zum Versammlungsverbot an bestimmten Orten der sogenannten „friedlichen ... weiter lesen ...
Der Landkreis Harz hat am 8. März die Allgemeinverfügung des Landkreises Harz - Versammlungsbehörde - zur allgemeinen Beauflagung und Beschränkung der sogenannten „friedlichen Spaziergänge“ zum Ausdruck des ... weiter lesen ...
08.03.2022
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