Vortrag zu Vollmacht, Betreuung, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Die Betreuungsbehörde des Landkreises Harz bietet seit drei Jahrzehnten gemeinsam mit den Betreuungsvereinen Schulungen für ehrenamtliche Betreuer an – aber auch für Berufsbetreuer, Netzwerkpartner und Interessenten. Seit 2018 gibt es die „Basiskurse Betreuung“ für alle, die sich für das Ehrenamt „Rechtliche Betreuung“ interessieren und für bereits tätige ehrenamtliche Betreuer und ehrenamtliche Familienbetreuer.

Die aus drei Modulen bestehenden Basiskurse finden dreimal im Jahr statt. Sie sind kostenfrei und werden von der Betreuungsbehörde organisiert. Unterstützung kommt von der Kreisvolkshochschule Harz, die Anmeldung sowie die Werbung in den Broschüren und auf ihrer Internetseite übernimmt. Am 1. März beginnt bei der KVHS in Wernigerode das erste Modul des Basiskurses „Ehrenamtliche Betreuung“. In Quedlinburg folgt er am 12. April und in Halberstadt am 13. September.

Bereits im Vorfeld lädt die Betreuungsbehörde des Landkreises Harz am 1. Februar Interessenten zu einem zweistündigen Vortrag ein. „Informationen rund um Vollmacht, Betreuung und Patientenverfügung“ stehen in der Kreisvolkshochschule Harz in der Wernigeröder Bahnhofstraße 39 um 15 Uhr im Mittelpunkt. Die Veranstaltung mit Sachgebietsleiter Christoph Merl ist kostenlos.

Hintergrund:
Die Betreuungsbehörde des Landkreises Harz konzentriert sich in ihrem Schulungsprogramm 2023 auf betreuungsrelevante Themen wie Behinderten - oder Sozialrecht, aber ganz besonders auf Angebote im Rahmen der Themen Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Schwerpunktthema wird im Rahmen der Vortragsreihe „Informationen rund um Betreuung, Vollmacht und Patientenverfügung“ das neue „Ehegattenvertretungsrecht“. Denn mit der am 1. Januar 2023 geltenden Reform im Betreuungsrecht können sich Ehegatten im Rahmen medizinischer Entscheidungen dann vorübergehend vertreten.