Coronavirus: Aktueller Stand vom 20. April 2022

229 bestätigte Neuinfektionen im Landkreis Harz

Mit Stand vom 20. April sind vom Kreis-Gesundheitsamt insgesamt 229 positive Corona-Testergebnisse gemeldet worden.

Im Landkreis Harz sind damit seit Ausbruch der Pandemie insgesamt 65 603 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 1 584 Fälle an COVID-19-Erkrankungen. Die Zahl der Neuinfektionen der letzten sieben Tage (1 397) pro 100 000 Einwohner beträgt 662,16. Gegenwärtig befinden sich zudem 57 Personen in Quarantäne.

In den Kliniken im Landkreis Harz werden derzeit 61 COVID-19-Patienten versorgt, sechs davon intensivmedizinisch.

Dem Gesundheitsamt ist bedauerlicherweise ein weiterer Todesfall gemeldet worden. Eine Frau, die mit dem Coronavirus infiziert war, ist im Alter von 83 Jahren verstorben. Die Zahl der im Landkreis im Zusammenhang mit COVID-19 Verstorbenen steigt damit auf 473.

Maskenpflicht in der Kreisverwaltung bleibt

Der Landkreis Harz hält an seinen Maßnahmen fest, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. „Besucher und Mitarbeiter müssen weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln einhalten“, unterstreicht der Landrat. In allen Gebäuden der Kreisverwaltung besteht die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken fort.

Außerdem sollen die Kontakte sowohl zwischen den Mitarbeitern als auch den Besuchern auf ein Minimum beschränkt werden. Beratungen sind möglichst telefonisch oder digital durchzuführen. „Alle Schutzmaßnahmen sollen die Verbreitung des Coronavirus einschränken und gelten bis auf Weiteres“, betont Landrat Balcerowski.

Erreichbarkeit des Bürgertelefon

Die Mitarbeiter sind von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 9 bis 14 Uhr, Samstag von 9 bis 15 Uhr unter 03941/59 70 55 55 erreichbar. Sonntag ist das Bürgertelefon nicht erreichbar. Weiterhin können Bürger ihre Fragen an das Gesundheitsamt per E-Mail an: coronahotline@kreis-hz.de senden.

Allgemeinverfügung des Landkreises Harz zur Regelung der Absonderung von COVID-19-Krankheitsverdächtigen und Erkrankten aktualisiert

Der Landkreis Harz hat am 19. April 2022 die V. Allgemeinverfügung zur Regelung der häuslichen Absonderung für SARS-CoV-2 positiv Getestete und deren Kontaktpersonen erlassen. Die Allgemeinverfügung tritt am 21. April in Kraft und gilt bis zum 30. April 2022. Einzelheiten sind der Allgemeinverfügung, die auf der Internetseite des Landkreises www.kreis-hz.de auf der Sonderseite Coronavirus sowie im Sonderamtsblatt Nummer 15/2022 veröffentlicht ist, zu entnehmen.