Informationen zum Brexit

Brexit
Informationen für Britische Staatsangehörige
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Das Austrittsabkommen regelt den Aufenthalt britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen in der Europäischen Union bis zum 31. Dezember 2020.
Bis zum 31. Dezember 2020, dem Ende des Übergangszeitraums, wird hinsichtlich der Aufenthaltsrechte so getan, als wäre das Vereinigte Königreich noch ein EU-Mitgliedstaat. An den Aufenthaltsrechten von Briten und Britinnen und ihren Familienangehörigen und am Recht, in Deutschland zu arbeiten, ändert sich währenddessen also nichts.
Ab dem 1. Januar 2021 haben Personen, die bis dahin zum Aufenthalt oder zum Arbeiten in Deutschland (oder einem anderen EU-Staat) berechtigt waren und von diesem Recht Gebrauch gemacht hatten, im Wesentlichen dieselben Rechte wie vor dem Austritt. Die Rechte werden also "eingefroren".
Diese Rechte bestehen "kraft Gesetzes", Sie brauchen nichts zu tun, um sie geltend zu machen. Um nachweisen zu können, dass Sie Rechte nach dem Austrittsabkommen haben, benötigen Sie jedoch zwingend ein Dokument, das Sie bei der Ausländerbehörde erhalten. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Bis zum 30. Juni 2021 müssen Britinnen und Briten, die am 31. Dezember 2020 in Deutschland wohnen und weiterhin in Deutschland wohnen bleiben, ihren Aufenthalt bei der für ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anzeigen, um dann das neue Aufenthaltsdokument erhalten zu können.
Ansprechpartner im Landkreis Harz:
Ausländerbehörde
Friedrich-Ebert-Str. 42
38820 Halberstadt
E-Mail: ABH_Terminvergabe@kreis-hz.de
Telefon.: 03941 / 5970 – 4219
03941 / 5970 - 6137
Mehr Details finden Sie in den nachfolgenden Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
Folgende Dokumente finden Sie als Dokument am Ende dieser Seite:
Broschüre BREXIT deutsch
Broschüre BREXIT Englisch
Information für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Fragen und Antworten zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen zum Download und als FAQ finden Sie unter:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/brexit/faqs-brexit.html
Weiterführende Informationen
Umfassende Informationen zum Brexit finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/europa/Brexit.
Darüber hinaus erhalten Sie zum Thema der Statusrechte der Bürger weitere Fachinformationen auf folgenden Webseiten:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales -
https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziales-Europa-und-Internationales/Europa/Brexit/brexit-artikel.html
Regierung des Vereinigten Königreichs
https://www.gov.uk/guidance/living-in-germany#visas-and-residency
Europäische Kommission
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_20_104
Statistisches Bundesamt
https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Brexit/_inhalt.html
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Brexit-Information für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.pdf |
89 KB |
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CDR_BMI_Brexit_Broschuere_A5_Deutsch_V2_barr.pdf |
1.2 MB |
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CDR_BMI_Brexit_Broschuere_A5_Englisch_V2_barr.pdf |
1.2 MB |