Wunschkennzeichenreservierung
Auf unserem Wunschkennzeichenportal stehen Ihnen mehrere Suchoptionen zur Auswahl Ihres Wunschkennzeichens zur Verfügung. Wählen Sie Ihr Wunschkennzeichen aus und geben Sie Namen und Anschrift der Person an, auf welche die spätere Zulassung erfolgen soll. Anschließend müssen Sie die Reservierungsbestätigung ausdrucken und diese bei der Zulassung vorlegen. Dies gilt auch, wenn Sie jemanden mit der Zulassung beauftragen (z.B. Händler oder Zulassungsdienst).
Nutzungsbedingungen Online-Kennzeichenreservierung
- Reservierungsdauer
Die Reservierungsdauer beim Landkreis Harz beträgt 90 Tage. Bei Nichtverwendung wird die Reservierung nach Ablauf von 90 Tagen automatisch gelöscht. - Maximale Anzahl von Reservierungen
Die Anzahl der Reservierungen muss dem tatsächlich benötigten Bedarf entsprechen. Sie muss zum Ziel haben, dass diese Kennzeichen innerhalb von 90 Tagen un in dieser Anzahl für eine Fahrzeugzulassung verwendet werden. Die Anzahl der Reservierungen ist auf maximal 3 Reservierungen je Antragssteller/Person beschränkt.
Die Zulassungsbehörde des Landkreises Harz behält sich vor, Reservierungen, die über dieses Maß hinausgehen, ohne weitere Benachrichtigung zu löschen. Das Gleiche gilt für Kennzeichen, die durch mehrmals wiederholte Reservierungen nach Zeitablauf dauerhaft blockiert werden.
Wir bitten, im Sinne der Gleichbehandlung, um Verständnis für diese Maßnahmen.
Werden mehrere Reservierungen benötigt (zum Beispiel für Firmenfuhrparks), setzen Sie sich bitte direkt mit der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Harz (zulassung@kreis-hz.de) in Verbindung.
Allgemeiner rechtlicher Hinweis
Die Reservierungsmöglichkeit eines Wunschkennzeichens ist eine Serviceleistung der Zulassungsbehörde. Die Zuteilung eines Kennzeichens obliegt der Zulassungsbehörde. Es besteht kein Rechtsanspruch, auf die Zuteilung eines bestimmten Wunschkennzeichens. Eine rechtliche Prüfung, ob das reservierte Kennzeichen auch zugeteilt werden kann, bleibt der Zulassungsbehörde vorbehalten. Das vorherige Anfertigen der Kennzeichenschilder nach einer selbst durchgeführten Reservierung ist möglich, geschieht aber - ohne vorherige rechtliche Prüfung der Zulassungsstelle - auf eigene Gefahr.
Hinweis zu kommerziellen Wunschkennzeichenportalen im Internet
Wunschkennzeichen für den Zulassungsbezirk des Landkreises Harz können ausschließlich auf der Internetseite des Landkreises Harz reserviert werden. Im Internet finden sich zahlreiche Portale, die ebenfalls einen Wunschkennzeichenservice oder andere Serviceleistungen im Bereich Kfz-Zulassung anbieten. Diese Seiten können manchmal den Anschein einer behördlichen Seite erwecken, werden aber kommerziell betrieben und können an den (kostenpflichtigen) Erwerb von Kennzeichenschildern gebunden sein. Die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises Harz ist für den Inhalt dieser kommerziell betriebenen Seiten nicht verantwortlich und hat auf die dort eingestellten Informationen wie Ansprechpartner, Öffnungszeiten, Formulare oder Wunschkennzeichenreservierung keinen Einfluss.
Wird eine Reservierung über Portale anderer Dienstleister vorgenommen, kann der Landkreis Harz keine Garantie für die erfolgreiche Reservierung von Kennzeichen übernehmen. Eventuelle Ansprüche sind dann mit dem beauftragten Dienstleister zu klären.
Wenn Sie die Leistungen auf diesen Portalen in Anspruch nehmen möchten, empfehlen wir deshalb, die Geschäftsbedingungen dieser Seiten sorgfältig durchzulesen.