Straßenwärter beim Landkreis Harz

Möchtest du eine Ausbildung im öffentlichen Dienst beginnen?
Arbeitest du gern im Team?
Bist gern draußen aktiv?
Und bist am Umgang mit Geräten und Werkzeugen interessiert?
Straßenwärter/innen kontrollieren Verkehrswege auf Schäden, warten sie und halten sie Instand. Sie beseitigen Verschmutzungen, reparieren Fahrbahndecken, pflegen Grünflächen, reinigen und warten Entwässerungseinrichtungen, sichern Baustellung und Unfallstellen ab und stellen Verkehrsschilder auf.
Im Winter übernehmen sie außerdem den Räum- und Streudienst im Landkreis Harz.
Du solltest eine gute Auffassungsgabe, hohes Verantwortungsbewusstsein, technisches Verständnis und handwerkliches Geschick besitzen. Teamfähigkeit und Flexibilität sind weitere persönliche Voraussetzungen, die du besitzen solltest.
Die Ausbildung beinhaltet den Erwerb des Führerscheins der Klassen C/CE. Des Weiteren erlangen die Auszubildenden die Berechtigung zum Arbeiten mit Freischneidern und Kettensägen.
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Bewerbungsfrist: | Mitte August beginnt und Anfang Oktober endet die Bewerbungsphase für das kommende Ausbildungsjahr | ||
Einstellungstermin: | 1. August eines jeden Jahres | ||
Ausbildungsdauer: | 3 Jahre | ||
Voraussetzungen: |
- Realschulabschluss - gesundheitliche Eignung - erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren |
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Ausbildungsverlauf: |
1. Theorie Die theoretische Ausbildung findet in der Berufsbildenden Schule des Salzlandkreises in Schönebeck statt. http://www.bsz-sbk.de/ |
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2. Praxis Die praktische Ausbildung wird durch den Kreisbauhof in Halberstadt und im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung durch die BQI mbH in Schönebeck abgesichert. (Erwerb Lkw-Führerschein mit Hänger, Kettensägenlehrgang) |
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Der Kreisstraßenbauhof ist Sitz des Straßenunterhaltungsdienstes. Von hier |
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In der Mitte des 2. Ausbildungsjahres ist eine Zwischenprüfung zu absolvieren. | |||
Ausbildungsvergütung: (gültig ab 01.03.2019) |
1. Lehrjahr: 1.018,26 EUR 2. Lehrjahr: 1.068,49 EUR 3. Lehrjahr: 1.114,02 EUR |
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Vermögenswirksame Leistung: 13,29 Euro Jahressonderzahlung in Höhe von 67,5 % vom monatlichen Bruttoeinkommen Lehrmittelzuschuss in Höhe von 50 Euro pro Ausbildungsjahr |
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Urlaubsanspruch: | 30 Ausbildungstage im Kalenderjahr | ||
Ende der Ausbildung: | Die Ausbildung endet mit dem Ablegen der Abschlussprüfung. | ||
Übernahmemöglichkeiten für Auszubildende in ein befristetes Arbeitsverhältnis bestehen bei entsprechenden Voraussetzungen gemäß § 16a TV AöD-AT und TzBfG. (Stand: 02/2017) |