Landkreis Harz schränkt die Wasserentnahme ein
Die Flüsse im Landkreis Harz leiden aktuell unter der Trockenheit. Deshalb erlässt der Landkreis Harz als Untere Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern und zeitlich begrenzt aus dem Grundwasser. Die Verfügung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft. Sie gilt unter Vorbehalt des Widerrufes bis zum 30. September 2025.
„In den Gewässern des Landkreis Harz – vor allem im Harzvorland - haben sich aufgrund der geringen Niederschläge des ersten Halbjahres sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Betroffen sind etwa die Warme und Kalte Bode, die Selke, die Holtemme, die Bode oder der Goldbach“, informiert Landrat Thomas Balcerowski. Demnach sind bereits seit Mai 2025 an den Beobachtungspegeln der Gewässer I. und II. Ordnung im Landkreis Harz temporäre Unterschreitungen des Mittleren Niedrigwasserabflusses (MNQ) erkennbar. Am heutigen 30. Juni lagen 15 der 21 Pegel unterhalb des MNQ. Lediglich einige Pegel im Oberharz und die Pegel unterhalb der Talsperren Zillierbach und Rappbode liegen knapp oberhalb des MNQ.
Durch die anhaltenden Niedrigwasserstände können die in und an Gewässern lebenden Organismen und Pflanzen nachhaltig gestört werden, es droht über Überbeanspruchung der Fließgewässer. Selbst bei eintretenden Niederschlägen ist mit keiner dauerhaften Verbesserung der Situation zu rechnen. „Eine Trendumkehr ist auch durch die Niederschläge in den letzten Tagen nicht eingetreten und auch nicht zu erwarten“, sagt der Landrat.
Die Grundwasserpegel im Landkreis liegen ebenfalls alle unterhalb der mehrjährigen Mittelwerte des Monats. In der Folge wird die Wasserentnahme aus dem Oberflächenwasser untersagt und aus dem Grundwasser für Beregnungszwecke eingeschränkt.
Auf das knappe natürliche Wasserdargebot trifft ein erhöhter Wasserbedarf, bedingt durch die warmen, trockenen Sommermonate mit hohen Verdunstungsraten. „Um eine drohende Überbeanspruchung der Fließgewässer durch eine zu hohe Entnahme zu verhindern und um einen sparsamen Umgang mit dem Grundwasser zu gewährleisten, ist der Erlass dieser Allgemeinverfügung notwendig“, begründet Thomas Balcerowski diesen Schritt. Bei einer weiterhin fortgesetzten Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern wie Flüssen, Bächen oder Teichen oder aus dem Grundwasser sei eine über das natürliche Maß hinausgehende Beeinträchtigung der Wassermenge und der Gewässerökologie zu erwarten.
Daher wird die Entnahme von Wasser mit technischen Hilfsmitteln wie Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern untersagt. Ebenso wird eine Entnahme aus dem Grundwasser zum Zwecke der Beregnung privater und öffentlicher Grünflächen in der Zeit zwischen 10 und 18 Uhr untersagt, da hier die Verdunstungsraten am höchsten sind. „Das zeitliche Verbot der Entnahme von Grundwasser zur Beregnung von öffentlichen und privaten Grünflächen soll den sparsamen Umgang mit Grundwasser sicherstellen“, unterstreicht der Landrat.
Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird durch die zuständige Behörde überwacht. Zuwiderhandlungen gegen eine Anordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Weiterhin erlaubt bleibt hingegen beispielsweise das Schöpfen mit Handgefäßen (Gießkanne) oder die Entnahme zur Trinkwasserversorgung.
Den Wortlaut der Allgemeinverfügung finden Sie auf derHomepage des Landkreises Harz oder am Behördensitz (Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt, Zimmer 323).