Öffentliche Bekanntmachung - Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung
Öffentliche Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des Antrages der Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für
Trinkwasserleitung Halberstadt - Schwanebeck DN 400 St
in der Gemarkung Groß Quenstedt.
Auf der Grundlage des § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2192) in Verbindung mit § 6 der Verordnung zur Durchführung des GBBerG und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl. I S. 3900) hat die Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH (Herrenkrugstr. 140, 39114 Magdeburg) beim Landkreis Harz, Untere Wasserbehörde für die o. g. Leitung eine Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt.
Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko das belastete Grundstück für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu nutzen sowie das Grundstück zu betreten.
Trinkwasserleitung in der Gemarkung Groß Quenstedt DN 400 St
Amtsgericht: Halberstadt
Grundbuchamt: Halberstadt
Gemarkung: Groß Quenstedt
Flur: 8 9 9 9
Flurstück: 94/1 3/1 144/2 148/2
Der Antrag wird hiermit gem. § 7 Abs. 1 der SachenR-DV öffentlich bekannt gemacht.
Der Antrag einschließlich den dazugehörigen Unterlagen und Beschreibungen kann innerhalb von 4 Wochen
nach Bekanntgabe auf der Internetseite des Landkreises Harz, www.kreis-hz.de/de/bekanntmachungen.html, in der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Harz,
Friedrich-Ebert-Straße 42, Haus I, Zimmer 325 in 38820 Halberstadt zu folgenden Sprechzeiten eingesehen
werden:
Montag bis Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Eine Einsichtnahme der Unterlagen kann auch gern nach telefonischer Terminvereinbarung unter
03941 5970-5752 erfolgen.
Widerspruch gem. § 9 Abs. 4 S. 5 GBBerG kann innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Harz, Friedrich-Ebert-Str. 42 in 38820 Halberstadt erhoben werden.
Halberstadt, 08.05.2025
Sinnecker
Leiter Umweltamt