Landkreis Harz hebt Stallpflicht für Geflügel auf
Ab sofort endet für Geflügelhalter im Landkreis Harz die Aufstallungspflicht. Damit entfallen die bisher gültigen Verpflichtungen zur Stallhaltung von Hühnern, Enten, Gänsen und sonstigen Geflügelarten im Landkreis Harz. Die dazugehörige Bekanntmachung ist hierzu finden.
Das Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel bleibt jedoch weiterhin bestehen. Genehmigungsfähig sind nach Einzelfallprüfung und erneuter Risikoeinschätzung nur Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen mit Tauben im Landkreis Harz.
Amtstierarzt Dr. Rainer Miethig begründet die Aufhebung der Stallpflicht mit den Probenergebnissen verendeter Wildvögel in den vergangenen Wochen. „Nach zwei bestätigten Fällen gab es zuletzt keine Nachweise der aviären Influenza mehr bei tot aufgefundenen Wildvögeln.“ Aus der laufenden Risikobewertung ergebe sich demnach die Aufhebung der bisherigen Maßnahmen.
Geflügelhalter sind weiterhin aufgerufen die bekannten Hygienemaßnahmen bei der Geflügelhaltung zu beachten.
Bei Fragen zur Vogelgrippe und für Hinweise bei möglichen Verdachtsfällen ist das Veterinäramt weiterhin telefonisch erreichbar: 03941 5970-4489.


