Jahresabschluss 2024 der Kommunalen Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 08.10.2025 den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz für das Wirtschaftsjahr 2024 festgestellt und der Eigenbetriebsleiterin Entlastung erteilt (Beschluss – Nr.: KT IV / 11).

Angaben im Beschluss

Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebes Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz

1. Der Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebes Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz (KoBa) wird festgestellt:

Bilanzsumme:                                                                      29.275.063,89 Euro
Jahresgewinn:                                                                             11.008,40 Euro

2. Der Jahresgewinn wird

auf neue Rechnung vorgetragen                                                11.008,40 Euro

3. Der Eigenbetriebsleiterin wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt.

Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 27. Juli 2025 und der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 18. September 2025 sind als Anlage beigefügt.

Der Jahresabschluss für das Jahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgegeben. Er liegt nach der Veröffentlichung in der Zeit vom 13.10.2025 bis zum 03.11.2025 jeweils

Montag                                                          von 08.30-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr

Dienstag                                                        von 08.30-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr

Donnerstag                                                    von 08.30-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr

zur Einsichtnahme in der Kommunalen Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz, Wernigerode, Rudolf- Breitscheid- Str. 10, Raum 125, öffentlich aus.

Landkreis Harz
Rechnungsprüfungsamt

Feststellungsvermerk zur Jahresabschlussprüfung 2024 des Eigenbetriebes Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz, Wernigerode

Es wird festgestellt, dass nach pflichtgemäßer, am 01. September 2025 abgeschlossener Prüfung durch den mit der Prüfung des Jahresabschlusses Beauftragten Göken, Pollak & Partner, Treuhandgesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in Bremen, die Buchführung und der Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebes Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung entsprechen. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben keinen Anlass zu Beanstandungen.

Halberstadt, den 18. September 2025
gez. Blattner
Prüferin

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers an den Eigenbetrieb Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz, Wernigerode

Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des „Eigenbetriebs Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz“, Wernigerode – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und Lageberichts geführt hat.

Bremen, den 27. Juli 2025

Göken, Pollak und Partner
Treuhandgesellschaft mbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft

gez. Pencereci        

gez. Göken                                                                           

Downloads