Pressemitteilungen des Landkreises Harz

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Landkreis Harz fasst Planfeststellungsbeschluss für neue Deponie bei Warnstedt

Der Landkreis Harz hat den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung und Betrieb einer Deponie der Deponieklasse 0 „Am Steinberg“ Warnstedt-Timmenrode gefasst. Die „Brenn- und Baustoffhandel GmbH Badeborn“ mit Sitz in Ballenstedt, Ortsteil Badeborn hatte Ende 2023 den Genehmigungsantrag gestellt. Der geplante Deponie-Standort befindet sich 4 km östlich der Stadt Blankenburg, nordwestlich von Warnstedt an der Landesstraße 240 auf Flächen des Warnstedter Kieswerkes.

Dem Planfeststellungsbeschluss vorausgegangen war unter anderem die Einholung verschiedener Stellungnahmen von anderen Behörden und Naturschutzvereinigungen, die Erörterung der Antragsunterlagen mit lediglich einem Einwender und Trägern öffentlicher Belange, auch eine Aktualisierung notwendiger Unterlagen durch die Vorhabenträgerin und deren Anhörung zum Entwurf des Beschlusses. „Die Voraussetzungen für den Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses liegen vor, insbesondere ist das Vorhaben umweltverträglich und der Bedarf nachgewiesen“, fasst Torsten Sinnecker zusammen, der beim Landkreis Harz das Umweltamt leitet.

Die Ablagerungsfläche der Deponie der Deponieklasse 0 im Sinne der Deponieverordnung umfasst rund 19,6 Hektar. Hinzu kommen kleinere Teilflächen von etwa 1,9 Hektar, die durch Ringwege, Zufahrt, Betriebseinrichtungen wie Waage oder Sozialgebäude sowie wassertechnische Anlagen in Anspruch genommen werden. Das Volumen des Deponiekörpers beträgt 1,7 Millionen Kubikmeter. Über einen Zeitraum von 25 bis 30 Jahren sollen auf drei Deponieabschnitten insgesamt rund 2,83 Millionen Tonnen Inertabfälle eingelagert werden. Der Landkreis Harz hat die maximale jährliche Ablagerungsmenge auf 200.000 Tonnen begrenzt. „Die geplante Endhöhe ist identisch zur nördlich angrenzenden rekultivierten Deponie Westerhausen angesetzt“, erläutert Umweltamtsleiter Sinnecker.

„Eingelagert werden dürfen nur rein mineralische, unbelastete bzw. gering schadstoffhaltige Abfälle“, betont Sinnecker. Als Abfallarten zugelassen hat der Landkreis Harz gemäß seines Planfeststellungsbeschlusses etwa Boden und Steine, Fliesen, Ziegel, Keramik aber auch Ofenschlacke oder Gleisschotter. An die Betriebsphase anschließend wird die Deponie im Rahmen einer zehnjährigen Nachsorgephase umweltfachlich weiter regelmäßig überwacht.

Der Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) und die Planunterlagen liegen vom 7. bis 20. Mai 2025 im Rathaus der Stadt Thale (Zimmer 124) sowie im Bürgerbüro der Stadt Blankenburg in der Harzstraße 3 (Timmer 101) zur Einsichtnahme aus.

Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen auf der Internetseite des Landkreises Harz sowie auf dem UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de eingesehen werden.

„Mit Ende der öffentlichen Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss bei den Betroffenen als zugestellt und die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat mit der Möglichkeit der Klageerhebung beim Verwaltungsgericht Magdeburg beginnt“, hebt Umweltamtsleiter Torsten Sinnecker hervor.

 

Hintergrund
Der nun erlassene Planfeststellungsbeschluss ist sozusagen die Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb der Deponie „Am Steinberg“ und umfasst alle eventuell erforderlichen Einzelgenehmigungen, Zustimmungen oder Erlaubnisse für das festgestellte Vorhaben. Für Gebäude, Zufahrt und weitere Details wird vor Beginn der Bauarbeiten noch eine Ausführungsplanung benötigt.

Der Planfeststellungsbeschluss umfasst 175 Seiten. Dieser enthält – wie auch die wasserrechtliche Erlaub­nis – verschiedene Nebenbestimmungen. Das sind Auflagen und Bedingungen, die etwa den Deponiebau und -betrieb, den Naturschutz, das Wasserrecht, den Immissionsschutz sowie das Baurecht betreffen. So verbietet der Landkreis Harz die Annahme geruchsintensiver Abfälle. Zum Schutz vor Staubverwehungen sind unbefestigte Fahrwege regelmäßig zu befeuchten. Zudem sind die gesetzlichen Reglungen der „Verordnung über Deponien und Langzeitlager“ vom Betreiber einzuhalten.