Landrat Balcerowski: „Wildwuchs von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Landkreis Harz verhindern!“
Der Landkreis Harz sieht die kreisweit wachsenden Planungen für großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlagen aufgrund negativer Auswirkungen auf das Landschaftsbild und das Schutzgut Boden zunehmend kritischer. Denn seit Anfang 2023 sind diese Anlagen im 200m-Streifen entlang von Autobahnen und zweigleisiger Schienenwege bauplanungsrechtlich privilegiert. „Zudem gibt es eine deutliche Zunahme von Bebauungsplänen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht nur auf Brach- und Konversionsflächen, sondern auch auf landwirtschaftlicher Nutzfläche mit Größenordnungen von mehr als zehn Hektar“, fasst Landrat Thomas Balcerowski in einem Schreiben an die Bürgermeister und Oberbürgermeister im Landkreis Harz zusammen.
Nach Vorgaben des Landesentwicklungsplanes sind Photovoltaikanlagen auf Freiflächen ab einer Fläche von drei Hektar raumbedeutsam und somit von den Bindungswirkungen der Raumordnungspläne betroffen. „Deshalb bedarf es einer landes- und regionalplanerischen Abstimmung, die etwa Vorranggebiete für die Landwirtschaft oder für den Hochwasserschutz beachtet“, schreibt er weiter. Balcerowski bittet die Städte und Gemeinden im Landkreis Harz auch in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der „Regionalen Planungsgemeinschaft Harz“ deshalb, sich bereits frühzeitig beim Aufstellen von Bauleitplänen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit den Belangen der Raumordnung für die Planungsregion Harz auseinanderzusetzen. Zudem bedürfe es Abstimmungen mit der Geschäftsstelle der „Regionalen Planungsgemeinschaft Harz“ und – im Fall von Planungen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten – mit der Harzer Landkreisverwaltung.
„Es geht darum, Wildwuchs von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu verhindern“, macht der Landrat deutlich. „Ungesteuert kann dieser die schon heute durch Windenergieanlagen und andere Infrastrukturmaßnahmen zunehmende Technisierung des Freiraums im Landkreis Harz weiter steigern und darüber hinaus wertvollen Boden in Größenordnungen einer landwirtschaftlichen Nutzung entziehen.“ Balcerowskis Vorschlag: Kommunen sollen erneuerbare Energien nur dort verstärkt planen und einsetzen, wo etwa energieintensive Industrieunternehmen vergleichsweise günstigen „Grünen Strom“ für einen wirtschlichen Betrieb dringend benötigen. Außerdem sollte möglichst auch eine höhere kommunale Wertschöpfung, etwa über Energiegenossenschaften oder Bürgerstromtarif, angestrebt werden.
Im Kern geht es Landrat Thomas Balcerowski um eine verantwortungsvolle Balance zwischen wichtigen klimapolitischen Zielen und dem Schutz natürlicher Ressourcen. „Gemeinsam können wir so die Energiewende vorantreiben, ohne die einzigartigen landschaftlichen Qualitäten und die wertvollen landwirtschaftlichen Nutzflächen unserer Region Harz zu gefährden“, erklärt Landrat Balcerowski. Man trage gemeinsam Verantwortung, den Menschen im Landkreis Harz nicht nur ein wirtschaftlich gutes, sondern auch ein lebenswertes Umfeld in deren Heimat zu gestalten.