Wichtige Termine für Jäger im Landkreis Harz
Für Jäger und Hegegemeinschaften, die ihre Reviere im Landkreis Harz haben, gelten zum Jahresanfang 2026 wieder wichtige Fristen zur Abgabe von Strecken- und Trophäenlisten sowie Abschussplänen. Außerdem wird die Schwarzwildprämie im kommenden Jahr weiter ausgezahlt.
Hier finden Sie alle Termine und zugehörigen Informationen:
Streckenlisten
Bis zum 15. Februar 2026 ist eine Zwischenmeldung der Streckenlisten mit Stichtag 31.01.2026 bei der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Harz abzugeben. Die abschließenden Streckenlisten der Jagdbezirke für das Jagdjahr 2025/ 2026 sollen bis zum 15. März 2026, mit Einreichung der Abschusspläne, vorgelegt werden.
Sofern ein Jagdrevier Mitglied in einer anerkannten Hegegemeinschaft ist, entfällt die separate Vorlage der Streckenliste, da diese von der Hegegemeinschaft in Summe für die Mitgliedsreviere eingereicht wird.
Nachmeldungen sind bis zum 15. April 2026 vorzulegen - Änderungen zur Zwischenmeldung sind kenntlich zu machen.
Im Zuge der Digitalisierung plant die Jagdbehörde allen Revierinhabern die Möglichkeit einer „Online- Streckenmeldung“ für das neue Jagdjahr anzubieten.
Hierzu ist es erforderlich, dass pro Jagdrevier eine Zugangslizenz beantragt wird. Revierinhaber, die Interesse daran haben, melden sich bitte bis zum 31. Januar 2026: jagd@kreis-hz.de.
Vorlage der Trophäen
Zur Kontrolle der altersklassengerechten Abschussplanerfüllung fordert die untere Jagdbehörde die Vorlage folgender Trophäen zu den Hegeschauen der Hegegemeinschaften und Jägerschaften:
- Rot- und Damhirsche der Altersklassen 2, 3 und 4
- Muffelwidder der Altersklassen 2 und 3
Die Vorlage von Rehkronen und Keilerwaffen der Altersklassen 2 wird empfohlen, um die Hegeschauen aufzuwerten. Die Trophäenbegleitlisten sind bis zum 15. März 2026 vorzulegen.
Termine der Jahreshauptversammlungen/ Hegeschauen
Jägerschaft Wernigerode: 23. April 2026
Anlieferung: 22. April 2026 ab 14 Uhr, Wildpark Christianental - Wirtschaftsgebäude
Versammlung: 23. April 2026, 18 Uhr, Harzer Kultur- und Kongresshotel
Abholung: im Anschluss an die Versammlung
Jägerschaft Halberstadt: 25. April 2026
Anlieferung: 24. April 2026 ab 15 Uhr, Athenstedter Hof
Versammlung: 25. April 2026, 9 Uhr, Athenstedter Hof
Abholung: im Anschluss an die Versammlung
Jägerschaft Quedlinburg: 25. April 2026
Anlieferung: 24. April 2026 ab 9 Uhr, Klubhaus Thale
Versammlung: 25. April 2026, 9 Uhr
Abholung: 26. April 2026 ab 13 Uhr
Die Landesdelegiertenversammlung findet am 02. Mai 2026 statt.
Abschussplanung Jagdjahr 2026/ 2027
Die Abschusspläne sind bis zum 15. März 2026 vorzulegen. Der Termin ist einzuhalten, damit die Pläne mit dem Jagdbeirat erörtert werden können.
Werden Abschusspläne nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, so werden diese durch die Jagdbehörde im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat festgesetzt. Für die Festsetzung des Abschussplanes fallen Gebühren in Höhe von 150 € an.
Im Interesse einer realistischen Planung wird empfohlen, den Abschuss auf Basis der Vorjahresstrecken, zumindest aber der zwei vorherigen Jagdjahre zu beantragen. Begründen Sie ggf. abweichende Vorschläge auch revierbezogen.
Auf die freiwillige Beantragung von Gruppenabschussplänen gem. § 26 Abs. 1 S. 6 LJagdG für aneinandergrenzende Jagdbezirke wird ausdrücklich hingewiesen. Dies kann vorteilhaft sein, wenn z.B. Rot- oder Damwild lediglich als seltenes Wechselwild vorkommt.
Die Planung für Rot-, Dam,- und Muffelwild ist nach Geschlechtern und Altersklassen getrennt vorzunehmen. Rot- und Damhirsche der Altersklassen 1, 2, 3 und 4 sind getrennt zu beantragen. Weibliches Muffelwild sollte auf Grund des Prädatorendruckes nicht geplant werden. Gemäß § 26 (1) des Landesjagdgesetzes Sachsen–Anhalt verzichtet die untere Jagdbehörde im Benehmen mit dem Jagdbeirat auf die Vorlage des Abschussplanes für Rehwild.
Folgende Informationen sollten im Abschussplanformular angegeben werden: E-Mail-Adresse, Revier-Nummer, die Revierdaten und die Namen der Verantwortlichen.
Es besteht die Pflicht gemäß § 21 (2) des Bundesjagdgesetzes, dass in gemeinschaftlichen Jagdbezirken der Abschussplan vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufzustellen ist. Darüber hinaus ist zwischen dem Verpächter und dem Revierinhaber das Einvernehmen herzustellen und durch beide Unterschriften auf dem Formular Abschussplan zu dokumentieren. Innerhalb der Hegegemeinschaften sind die Abschusspläne der jeweiligen Mitglieder im Einvernehmen mit den Jagdvorständen der Jagdgenossenschaften und den Inhabern der Eigenjagdbezirke aufzustellen. Die Hegegemeinschaften werden gebeten, dem Abschussplan eine aktuelle Mitgliederliste der Jagdreviere beizufügen.
Wildtiererfassungsbögen
Bitte unterstützen Sie die Verbandsarbeit und reichen die ausgefüllten Wildtiererfassungsbögen an die Jagdbehörde zurück. Den Wildtiererfassungsbogen finden Sie als Download hier. Alternativ kann die Wildtiererfassung über die neue WILD-Datenbank digital ausgefüllt werden. Dafür ist es einmalig erforderlich einen Account zu erstellen und im Anschluss Ihr Revier anzulegen. Sobald das Formular für die Erfassung 2026 im April freigeschaltet wird, erhalten Sie eine Information.
Bitte legen Sie Ihren Account und Ihr Revier jetzt schon an. Zur Anmeldung gehen Sie auf die Seite https://wild.jagdverband.de/ oder nutzen Sie den QR-Code auf dem Erfassungsbogen. Auf der Seite der Datenbank gibt es ein Erklärvideo. Gerne können Sie, falls noch nicht geschehen, an der Erfassung 2025 teilnehmen. Eine Abgabe per E-Mail ist weiterhin an n.schumann@ljv-sachsen-anhalt.de möglich.
Bitte nehmen Sie an der Wildtiererfassung nur als Revier teil! Hegegemeinschaften, Hegeringe und Pirschbezirke können bei der Auswertung leider nicht berücksichtigt werden. Bei Rückfragen nutzen Sie gerne die Kontaktdaten auf der Rückseite des Erfassungsbogens.
Jagdscheinverlängerung
Zur Jagdscheinverlängerung 2026 wird im Vorfeld bereits der Antrag auf Verlängerung/ Erteilung des Jagdscheins benötigt, um Ihre Zuverlässigkeit zu prüfen. Diese Anträge finden Sie hier. Bitte reichen Sie die Anträge zeitnah ein, da diese Prüfung ca. 4-6 Wochen in Anspruch nimmt.
Die Vorlage der Versicherungsbestätigung für das Jagdjahr 2026/2027 ist Voraussetzung für die Erteilung bzw. Verlängerung des Jagdscheines, diese Bestätigung wird bei Antragstellung noch nicht benötigt. Zum Termin der Verlängerung bei der Jagdbehörde kann der Versicherungsnachweis nachgereicht werden. Sofern ein Jagdschein für mehrere Jahre beantragt wird, ist eine Versicherungsbestätigung für den gesamten beantragten Zeitraum nachzuweisen.
Schwarzwildprämie
Die Erlegungsprämie für Schwarzwild wird auch 2026 weiter gewährt.
Im Jahr 2026 sind dafür folgende Termine zu beachten:
Für Erlegungen vom 01.10.2025 bis 31.03.2026 - Abgabe der Anträge bis zum 15.05.2026
Für Erlegungen vom 01.04.2026 bis 30.09.2026 - Abgabe der Anträge bis zum 15.10.2026
Die Auszahlungen der gewährten Prämien erfolgen jeweils ca. 12 Wochen nach den genannten letzten Antragsfristen, d.h. Mitte August 2026 und Mitte Dezember 2026.
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Der ausgefüllte Antrag (aktuelle Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des Landkreis Harz oder auf der Homepage des Landesverwaltungsamtes)
- Jeweils ein Original des Wildursprungsscheines mit Stempel des Veterinäramtes über die erfolgte Trichinenuntersuchung
- Eine Streckenliste für den jeweiligen Zeitraum
Termine für die Jägerprüfung 2026
- Schießprüfung 12.06.2026
- Schriftliche Prüfung 17.06.2026
- Mündlich/ Praktische Prüfung 19.06.2025



