Örtliches Teilhabemanagement

Das Örtliche Teilhabemanagement (ÖTHM) fördert die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen am sozialen Leben.
Es wird vom Land Sachsen-Anhalt und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.
In unserem Flyer finden Sie ausführliche Informationen über das Projekt. (Flyer ist in der Bearbeitung.)





Informationen in Leichter Sprache finden sie im Download-Bereich.

 

 

INKLUSIVE TEILHABE FÖRDERN

Das Örtliche Teilhabemanagement startete im April 2023 in eine neue Förderphase und wird gefördert aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt und des Europäischen Sozialfonds Plus.

Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am sozialen Leben zu fördern. Die Teilhabemanagerinnen beschäftigen sich mit den Themen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Kultur, Mobilität, Tourismus und Wohnumfeld.

 

NEWSLETTER ÖRTLICHES TEILHABEMANAGEMENT

Zu unserem Newsletter können Sie sich gerne über das Formular anmelden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte einscannen und an teilhabe@kreis-hz.de schicken.

Der Newsletter erscheint vier Mal im Jahr. Die ausführlichen Artikel finden Sie bei uns auf der Internetseite.

 

HANDLUNGSKONZEPT LANDKREIS HARZ

Das Handlungskonzept vom Landkreis Harz 2020 soll Inklusion und Barrierefreiheit im Landkreis vorantreiben. Durch Beschluss des Kreistages im Jahr 2020 ist das Örtliche Teilhabemanagement und der Landrat damit beauftragt das Handlungskonzept umzusetzen. 

TEILHABEMANAGERINNEN

Gesundheit und Wohnumfeld

Esther Jödecke

Telefon: 03941 5970-4506

E-Mail: teilhabe@kreis-hz.de

 

Kultur, Tourismus und Mobilität

Uta Müller

Telefon: 03941 5970-4508

E-Mail: teilhabe@kreis-hz.de

 

Die Sprechstunde ist montags von 9 - 11 Uhr.

Oder Sie machen einen Termin im Internet. Hier finden Sie die Online-Terminvereinbarung.

Hier besuchen Sie uns:

Landkreis Harz Sozialamt
Kurtsstraße 13
38855 Wernigerode

So kommen Sie mit dem Auto zu uns:

Sie fahren über die B244 in Richtung Wernigerode. Sie biegen dann in den Dornbergsweg ab. Anschließend fahren Sie im Kreisel die erste Ausfahrt in die Kurtsstraße ab. Der Kundenparkplatz mit einem behindertengerechten Parkplatz ist vor dem Gebäude. Wichtig: Sie geben in Ihr Navigationsgerät folgende Adresse ein: Im langen Schlage, 38855 Wernigerode

So kommen Sie mit dem Bus zu uns:

Vom Hauptbahnhof fahren Sie mit der Linie 201 bis zur Haltestelle "Im langen Schlage". Die Haltestelle ist nicht barrierefrei. Die Bordsteinkanten an den Übergängen sind nicht abgesenkt.

Eingang:

Der Haupteingang ist nicht barrierefrei.
Ein barrierefreier Eingang ist im Hintereingang.
Dafür müssen Sie um das Gebäude herum.
Da ist eine Tür, die sich automatisch öffnet.
Hinter dem Eingang befindet sich ein Fahrstuhl.
Fahren Sie mit dem Fahrstuhl in die 5. Etage.

Sie finden mich in folgenden Büro: 505 in der 5. Etage

Hier schicken Sie Ihre Briefe hin:
Landkreis Harz
Sozialamt Integration und Inklusion
Postfach 1542
38805 Halberstadt

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Gemeinsam für ein inklusives Arbeitsumfeld: Was bedeutet Inklusion am Arbeitsplatz und was wir alle dafür tun können

Eine Frau im Rollstuhl sitzt an einem Schreibtisch und arbeitet.

Was bedeutet Inklusion am Arbeitsplatz?

Inklusion am Arbeitsplatz bedeutet schlicht, Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen zu bieten wie allen anderen auch. Dies erfordert unter anderem barrierefreie Räume und technische Ausstattungen, wie Bildschirmlesegeräte, Brailleschrift oder Hörhilfen.
Doch Inklusion am Arbeitsplatz beschränkt sich nicht nur auf die physische Zugänglichkeit und die Anpassung von Arbeitsmitteln. Der Umgang mit Kolleginnen und Kollegen mit Einschränkungen spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle. Schließlich sollen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen ihre beruflichen Ziele erreichen können, und dies gestaltet sich nicht immer einfach ohne zusätzliche Unterstützung oder Maßnahmen des Teams.

Warum ist Inklusion am Arbeitsplatz wichtig?

Unternehmen verschenken wertvolle Ressourcen, wenn sie ihre Arbeitsplätze nicht "inklusionsfit" machen. Erstens sind Menschen mit Behinderungen in der Regel genauso leistungsfähig wie alle anderen, zweitens ist jeder qualifizierte Kopf angesichts des angespannten Arbeitsmarktes von Bedeutung. Drittens betont die bereits 2009 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein Menschenrecht ist und keine Fürsorge oder Gnade darstellt.

Wie gelingt Inklusion am Arbeitsplatz?

Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen gelingt am besten, wenn die Arbeitsbedingungen optimal auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Neben einer organisatorisch und technisch angepassten Gestaltung des Arbeitsplatzes sind eine unterstützende Unternehmenskultur und flexible Arbeitszeitmodelle entscheidend, so die Ergebnisse von Analysen des Instituts der deutschen Wirtschaft.

Welche Gesetze und Regeln existieren zur Inklusion am Arbeitsplatz?

Verschiedene Gesetzestexte geben Arbeitgebern vor, was sie bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen beachten müssen. Insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) enthalten Regelungen, denen Betriebe bei der Umsetzung von Inklusion am Arbeitsplatz folgen müssen. Weitere wichtige Gesetze aus dem Sozial- und Arbeitsrecht zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind beispielsweise bei REHADAT, einem Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, zu finden.
Obwohl bürokratische Vorgaben viele Unternehmen abschrecken, Menschen mit Behinderung einzustellen, verschenken sie damit die Chance auf engagierte und fähige Mitarbeitende. Zudem können Betriebe bei der Umsetzung von Inklusion auf zahlreiche Fördermittel und Unterstützungsangebote zurückgreifen.

Aber, nicht nur der Arbeitgeber ist bei der Schaffung eines inklusiven Arbeitsplatzes gefragt – jeder von uns kann dazu beitragen. Hier sind einige einfache Dinge, die wir alle machen können:

Inklusive Sprache verwenden:

Es ist wichtig, inklusive Sprache zu praktizieren. Das beinhaltet beispielsweise, Pronomen und Selbstbezeichnungen von Personengruppen zu respektieren und aktiv zu erfragen.

Über Inklusion reden:

Selbst wenn uns das Thema nicht direkt betrifft, können wir uns darüber informieren. Es ist gut, im Team oder mit unseren Vorgesetzten darüber zu sprechen, um das Bewusstsein für inklusive Themen zu stärken.

Bewusstsein für die eigenen Privilegien schaffen:

Die Auseinandersetzung mit eigenen Privilegien ist entscheidend, um die Herausforderungen anderer besser zu verstehen. Ein einfacher Test, wie das Überprüfen der barrierefreien Toiletten im Gebäude, kann dazu beitragen, sich bewusst zu machen, wie einfach oder schwierig es für andere sein kann.

Ein offenes Ohr haben:

Wir sollten stets ein offenes Ohr für unsere Kolleginnen und Kollegen haben, insbesondere wenn Inklusion noch nicht optimal funktioniert. Das beinhaltet, die Anliegen und Bedürfnisse der Menschen ernst zu nehmen und einen Raum zu schaffen, in dem sich alle respektiert fühlen.

Vorurteile überdenken:

Jeder von uns trägt Vorurteile in sich, jedoch ist es von Bedeutung, diese kritisch zu betrachten. Woher kommen sie? Sind unsere Annahmen richtig, oder könnten sie vielleicht falsch sein?
Indem jeder Einzelne diese Schritte befolgt, können wir gemeinsam zu einer inklusiveren und respektvolleren Arbeitsumgebung beitragen

Text in einfacher Sprache:

Inklusion ist sehr wichtig.

Inklusion gibt es zum Beispiel:

  • in der Schule
  • oder in der Arbeit.

Inklusion in der Arbeit heißt zum Beispiel:

Eine Firma sucht einen neuen Mitarbeiter.

Der Chef schaut nicht:

Hat der Mensch eine Behinderung?

Deshalb gibt der Chef dem Menschen den Arbeits-Platz nicht.

Der Chef sagt:

Der Mensch kann viel.

Deshalb gibt der Chef dem Menschen einen Arbeits-Platz.

Die Behinderung ist nicht wichtig.

Inklusion bedeutet nämlich:

Alle Menschen sollen überall dabei sein.

Alle Menschen haben die gleichen Rechte.

Alle Menschen werden beteiligt.

Im Alltag gibt es aber noch viele Hindernisse für Menschen mit Behinderung.

Jeder Mensch kann helfen.

 

Quellen und Links:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (antidiskriminierungsstelle.de)
SchwbAV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
BetrVG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
Alle Gesetze – alphabetisch | REHADAT-Recht
Förderung | REHADAT-talentplus

Autorin: Esther Jödecke