Allgemeinverfügung des Landkreises Harz zur Regelung der Absonderung von COVID-19-Krankheitsverdächtigen und Infizierten in der zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt (AllgAbsHzZAST) vom 28. Juli 2022
Der Landkreis Harz erlässt aufgrund der §§ 29 Absatz 1 und 2, 30 Absatz 1 Satz 2 und 31 des IfSG i. V. m. § 35 Satz 2 VwVfG die Allgemeinverfügung zur Regelung der häuslichen Absonderung für SARS-CoV-2 positiv getestete Bewohner der zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt in der Friedrich-List-Straße 1a, 38820 Halberstadt. Einzelheiten sind in der Anlage sowie im Sonderamtsblatt Nr. 24/2022 nachzulesen.