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Besucherverkehr in der Kreisverwaltung wird eingestellt

Besucherverkehr in der Kreisverwaltung wird eingestellt

Im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung der Infektionszahlen sowie weitere Ausbreitung des Coronavirus und der besonderen Verantwortung für die Gesundheit der Besucher sowie Mitarbeiter der Kreisverwaltung wird ab Montag, dem 15. November 2021, der Besucherverkehr an allen Standorten der Kreisverwaltung ausgesetzt.

Besuche sind nur noch nach vorheriger telefonischer Absprache beziehungsweise Terminvereinbarung möglich. Dazu nutzen die Bürgerinnen und Bürger von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr bitte die gewohnten Telefonnummern.

Zudem findet für Besuche in der Kreisverwaltung die 3G-Regel Anwendung. 3G-Regel bedeutet, dass nur noch vollständig gegen das Coronavirus geimpfte oder von einer Coronainfektion genesene Personen sowie Personen die ein aktuelles negatives Testergebnis – PCR-Test nicht älter als 48 Stunden oder Schnelltest nicht älter als 24 Stunden – vorweisen können, Zutritt zu den Dienstgebäuden haben.

Auch amtlich zugelassene Tests zur Eigenanwendung (Selbsttests) sind gestattet, wenn sie im Beisein eines Beauftragten der Kreisverwaltung durchgeführt werden. Entsprechende Hinweise werden an den Verwaltungsgebäuden angebracht.

„Das Infektionsgeschehen im Landkreis ist mittlerweile sehr diffus und kann räumlich nicht eingegrenzt werden“, begründet Landrat Thomas Balcerowski diesen Schritt. „Ich möchte alle Möglichkeiten nutzen, um die Arbeitsfähigkeit der Kreisverwaltung sicherzustellen.“

 

© Julia Heinrich E-Mail

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