Harzer Kreisverwaltung seit 21. Oktober freitags geschlossen
Der Landkreis Harz wappnet sich gegen eine erhebliche Verschlechterung der Gasversorgung in der
kalten Jahreszeit. „Die mögliche Gasrationierung im Winter ist nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung der Bürger in einer Allianz mit dem Bund, den Ländern, den Landkreisen und den Kommunen zu bewältigen“, ist Landrat Thomas Balcerowski überzeugt. Wenn Deutschland gemeinsam Gas und Strom spart, um ohne Blackout durch den Winter zu kommen, leistet selbstverständlich auch die Harzer Kreisverwaltung ihren Beitrag. Im Zuge der Energiekrise werden seit Monatsanfang öffentliche Gebäude bereits nicht mehr so umfangreich beheizt wie bisher. Es gilt eine Höchsttemperatur von 19 Grad in den Büros. Der Landkreis Harz hat für seine Dienststellen einen weitergehenden Maßnahmenplan beschlossen. „Ziel ist die konsequente Nutzung weiterer Sparpotentiale“, unterstreicht der Landrat. Um künftig den Gasverbrauch deutlich zu senken, werden diese Schritt für Schritt umgesetzt. „Wir wollen auf eine Aktivierung der dritten Stufe des Notfallplanes Gas vorbereitet sein“, begründet der Landrat seine Vorgehensweise. In dieser höchsten Notfallstufe greift der Staat in den Markt ein und die Bundesnetzagentur regelt die Gasverteilung. Panik sei aktuell keine gute Reaktion. Ab dem 21. Oktober wird es freitags bis auf Widerruf keine Sprechzeiten der Kreisverwaltung geben. Bereits vereinbarte Termine - etwa in der Führerschein- oder der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle - werden aber dennoch abgearbeitet, versichert Thomas Balcerowski. „Mit der Vier-Tage-Woche sollen freitags vor Ort möglichst viele Räume unbesetzt und damit unbeheizt bleiben“, fügt er hinzu. Mitarbeiter können nach Worten des Landrates ihre regelmäßige Wochenarbeitszeit unter Beachtung des Arbeitszeitgesetzes und der Schutzgesetze montags bis donnerstags – also an vier Arbeitstagen - erbringen.
Die Kreisverwaltung ist freitags aber weiterhin per Telefon zu erreichen: 03941/5970-0.
Hintergrund:
Stufe 1: Frühwarnstufe, ausgerufen am 30. März 2022, noch keine Eingriffe des Staates in den Markt,
Krisenstab tritt zusammen und beobachtet die weitere Lage
Stufe 2: Alarmstufe, ausgerufen am 23. Juni 2022, weiterhin kein Eingreifen des Staates in die Gasversorgung
Stufe 3: Notfallstufe, noch nicht ausgerufen, der Staat greift in den Markt ein, die Bundesnetzagentur
regelt die Gasverteilung