Aktuelle Hinweise zur Vogelgrippe
Stand 30. Oktober 2025
Am 29.10.2025 bestätigte das Referenzlabor für Geflügelpest – das Friedrich-Loeffler-Institut in Greifswald – das Vorliegen des hochpathogenen Influenzavirus H5N1 bei dem verendeten Kranich aus der Gemarkung Ballenstedt. Der Ausbruch der anzeigepflichtigen Tierseuche Geflügelpest wird damit amtlich festgestellt und gemäß § 18 GeflPestSchV amtlich bekannt gemacht. Die Amtliche Bekanntmachung finden Sie hier.
Stand 29. Oktober 2025
Das Landesamt für Verbraucherschutz bestätigt einen weiteren Fall der Vogelgrippe bei einem verendeten Kranich aus der Gemarkung Osterwieck. Die amtliche Bestätigung durch das Referenzlabor folgt.
Stand 24. Oktober 2025
Bei einem verendeten Kranich aus der Gemarkung Ballenstedt wurde per Befund am 24. Oktober der Verdacht auf aviäre Influenza (Vogelgrippe) vom Landesamt für Verbraucherschutz bestätigt. Die offizielle amtliche Feststellung erfolgt erst mit der Bestätigung des Untersuchungsergebnisses durch das Referenzlabor in Deutschland, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Es gilt ab sofort die Stallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Harz. Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.


