Aktuelle Hinweise zur Vogelgrippe
Stand: 10. November 2025
Der Landkreis Nordhausen hat aufgrund eines amtlich festgestellten Vogelgrippe-Falls in der Gemeinde Ellrich eine Allgemeinverfügung mit der Ausweisung von Schutzzonen um den Ausbruchsbetrieb erlassen. Diese Verfügung umfasst ebenfalls eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 km um den Ausbruchsbestand in Ellrich und gilt bis zum 30.11.2025. Die Überwachungszone ragt bis in den Landkreis Harz – Gemarkung Benneckenstein. Es handelt sich hier um ein reines Waldgebiet mit einer Größe von etwa 1 km². In diesem Bereich befinden sich keine Nutztierhaltungen. Die dazugehörige Bekanntmachung finden Sie hier.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Nordhausen wurde auf der Internetseite des Landkreises Nordhausen amtlich bekanntgemacht. https://landkreis-nordhausen.de/allgemeinverfuegung
Stand: 4. November 2025
Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte am 3. November den Befund des LAV vom 29. Oktober. Damit hat der Landkreis Harz zwei bestätigte Vogelgrippe-Fälle. Weitere Verdachtsfälle werden derzeit beim LAV untersucht.
Stand 30. Oktober 2025
Am 29.10.2025 bestätigte das Referenzlabor für Geflügelpest – das Friedrich-Loeffler-Institut in Greifswald – das Vorliegen des hochpathogenen Influenzavirus H5N1 bei dem verendeten Kranich aus der Gemarkung Ballenstedt. Der Ausbruch der anzeigepflichtigen Tierseuche Geflügelpest wird damit amtlich festgestellt und gemäß § 18 GeflPestSchV amtlich bekannt gemacht. Die Amtliche Bekanntmachung finden Sie hier.
Stand 29. Oktober 2025
Das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) bestätigt einen weiteren Fall der Vogelgrippe bei einem verendeten Kranich aus der Gemarkung Osterwieck. Die amtliche Bestätigung durch das Referenzlabor folgt.
Stand 24. Oktober 2025
Bei einem verendeten Kranich aus der Gemarkung Ballenstedt wurde per Befund am 24. Oktober der Verdacht auf aviäre Influenza (Vogelgrippe) vom Landesamt für Verbraucherschutz bestätigt. Die offizielle amtliche Feststellung erfolgt erst mit der Bestätigung des Untersuchungsergebnisses durch das Referenzlabor in Deutschland, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Es gilt ab sofort die Stallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Harz. Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.


