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Allgemeinverfügung zur Aufstallungsanordnung für den Landkreis Harz

Der Landkreis Harz ordnet ab sofort die Stallpflicht für Geflügel an. Zur Vermeidung einer weiteren Verschleppung durch Wildvögel hat das Veterinäramt des Landkreises Harz eine Allgemeinverfügung aufgesetzt, die alle Geflügelhalter im Kreisgebiet verpflichtet, ihr Geflügel aufzustallen. Dies betrifft Hühner aller Arten, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Tauben sind von der Regelung ausgenommen. Es gilt zudem ein Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen mit Geflügeln jeglicher Art. Die Allgemeinverfügung ist hier abrufbar.