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Handlungskonzept Inklusion und Barrierefreiheit wird fortgeschrieben

Der Landkreis Harz setzt mit der Fortschreibung seines Handlungskonzeptes für Inklusion und Barrierefreiheit ein wichtiges Zeichen für Teilhabe und Gleichberechtigung. Die Federführung lag dabei in den Händen von Sozialdezernentin Heike Schäffer. Die Prozessumsetzung und die Koordination erfolgten durch das Örtliche Teilhabemanagement im Sozialamt, begleitet von einer intensiven Einbindung des Beirats für Senioren und Menschen mit Behinderung, Akteuren aus der Kommunalpolitik sowie Experten der Kreisverwaltung.

Der Grundstein des nun vorliegenden Handlungskonzeptes zur Förderung von Inklusion und Barrierefreiheit wurde 2020 per Kreistagsbeschluss gelegt. Nach der Evaluation im Dezember 2022 folgte 2023 eine erste Fortschreibung. Weil sich die Bedarfslagen von Menschen mit Behinderungen weiterentwickeln, wurde das Konzept am 28. Oktober 2025 im Rahmen einer Klausurtagung überarbeitet und fortgeschrieben.

Das Handlungskonzept gliedert sich nun in sieben Handlungsfelder. Im Einzelnen sind das Arbeit und Beschäftigung, Barrierefreiheit und Mobilität, Pflege und Gesundheit, Bildung, Freizeit, Kultur und Tourismus, Selbstbestimmtes Leben und Wohnen sowie Stärkung und Empowerment von Frauen und Mädchen mit Behinderungen. „Frauen und Mädchen mit Behinderung erhalten durch ein neu hinzugekommenes Handlungsfeld besondere Aufmerksamkeit“, unterstreicht Heike Schäffer.

Für jedes Handlungsfeld werden spezifische Maßnahmen beschrieben. Ziel ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern. Dabei geht es nicht nur um bauliche oder technische Barrierefreiheit, sondern vor allem auch um Bewusstseinsbildung, Sensibilisierung und die Stärkung der Selbstbestimmung. Dazu gehören ein bereits entstehender Teilhabe-Podcast sowie ein noch zu entwickelnder Kulturpreis im Landkreis Harz.

„Das Handlungskonzept muss als dynamisches Instrument verstanden werden, das regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst wird“, erklärt Sozialdezernentin Schäffer. Nur durch kontinuierliche Überprüfung und Weiterentwicklung könne sichergestellt werden, dass die Maßnahmen ihre beabsichtigte Wirkung entfalten und den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen sowie den Möglichkeiten der Kreisverwaltung und ihren Partnern entsprechen.

Der Landkreis Harz setzt weiterhin auf eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten – von der Verwaltung über Beiräte bis hin zu lokalen Akteuren aus Politik und Gesellschaft. „Ziel bleibt es, die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben zu fördern, Barrieren abzubauen und das Grundrecht auf inklusive Teilhabe dauerhaft zu verwirklichen“, hebt Heike Schäffer hervor.