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Veterinäramt gibt Hinweise zur Vogelgrippe

Aktuell gibt es keine Fälle im Landkreis Harz

Der Landkreis Harz ist aktuell von der Vogelgrippe noch nicht betroffen, so dass bisher auch keine Aufstallungspflicht für Geflügelfreilandhaltungen angeordnet wurde. Jedoch sollten sich alle Geflügelhalter darauf vorbereiten und grundlegende Sicherheitsmaßnahmen beachten bzw. einhalten. Diese sind im Merkblatt Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen des Friedrich-Loeffler-Instituts aufgelistet. Hinweise sind zudem auf dem Merkblatt des Landesamtes für Verbraucherschutz zu finden.

Verendete Greif-, Raben-, oder Wasservögel sind dem Veterinäramt unter der Rufnummer: 03941-5970-4489 anzuzeigen. Gerne wird eine telefonische Auskunft gegeben.

Wer Geflügel wie Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält oder halten will, muss dies dem Veterinäramt melden. Nur so wird im Tierseuchenfall eine Erstattung im Schadensfall möglich sein. Hier geht's zum Meldeformular.

Weitere Informationen finden Sie online unter: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/