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Vogelgrippe: Verendete Wildvögel sollen dem Veterinäramt gemeldet werden

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat den ersten Vogelgrippe-Fall im Landkreis Harz offiziell amtlich bestätigt. Bei dem verendeten Kranich aus der Gemarkung Ballenstedt wurde das H5N1 Virus nachgewiesen. Damit bestätigt das Referenzlabor beim FLI den Befund vom Landesamt für Verbraucherschutz vom vergangenen Freitag. Aufgrund des bestätigten Befundes hat der Landkreis Harz eine Amtliche Bekanntmachung herausgegeben. Diese ist hier einsehbar.

Die Ausbreitung des Virus ist laut Veterinäramt momentan sehr dynamisch. Insbesondere Wildvogelpopulationen sind betroffen.

Der Landkreis Harz bittet daher um besondere Aufmerksamkeit und Meldung von Totfunden von folgenden Wildvogelarten:

  • Wasservögel (Enten, Gänse, Kraniche, Reiher usw.)
  • Aasfressende Wildvögel (Greifvögel, Raben, Krähen usw.)
  • Wildtauben

Diese Funde können Bürger telefonisch von Montag bis Donnerstag jeweils von 8-12 Uhr und 13-16 Uhr und am Freitag von 8-11 Uhr beim Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung unter der Rufnummer 03941 5970-4496 melden. Beim Auffinden mehrerer, toter Vögel an einer Stelle kann diese Nummer auch außerhalb der genannten Sprechzeiten genutzt werden. Zusätzlich können solche Funde jederzeit per E-Mail gemeldet werden:
tierseuche@kreis-hz.de 

„Ein Infektionsrisiko durch die hochpathogene aviäre Influenzaviren für den Menschen ist prinzipiell nicht auszuschließen“, sagt Amtstierarzt Dr. Rainer Miethig. „Hierzu wäre allerdings ein intensiver Kontakt mit Geflügel notwendig. Trotzdem empfehlen wir erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel und Wildvögeln.“ Der Leiter des Veterinäramtes rät zudem, gefundene Tierkadaver, wenn möglich, in einen Müllsack zu legen und diesen gut zu verschließen, dabei Handschuhe und ggf. eine FFP2-Maske zu tragen. Grundsätzlich sollten Mensch und Tier von dem Kadaver aber Abstand halten, um eine mögliche Weiterverschleppung des Virus zu verhindern.

„Wenn Sie selbst Halter von Vögeln sind, informieren Sie unverzüglich den Tierarzt, wenn Sie bei Ihren Tieren ungewöhnlich hohe Verluste (wenn innerhalb von 24 Stunden drei oder mehr Tiere bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren sterben) feststellen“, so Miethig. Dies gelte auch, wenn Sie neurologische Symptome (z. B. Apathie, Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen) oder einen starken Rückgang der Legeleistung oder der Gewichtszunahme beobachten.

Benötigen Sie einen praktizierenden Tierarzt für einen Notfall außerhalb der Öffnungszeiten Ihres Tierarztes, finden Sie diesen auf der Website www.tieraerztliche-notdienste.de/

Wer Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln ist, sollte diese Tierhaltung dem Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Harz anzeigen. Die Hinweise zur aktuell geltenden Stallpflicht für Geflügel sind hier zu finden. Am 24. Oktober wurde die Stallpflicht im Landkreis Harz angeordnet.