Entsorgung von Tierexkrementen

Ablagerung von Tierexkrementen in der freien Landschaft

Im vergangenen Jahr häuften sich beim Umweltamt Beschwerden über die Entsorgung von Tierexkrementen aus privaten Tierhaltungen in der freien Landschaft. Aus diesem Anlass möchten wir besonders am Beispiel von Taubenkot für dieses Thema sensibilisieren und über die Entsorgungsmöglichkeiten für Tierexkremente aus privaten Haltungen informieren.

Neben den Taubenhaltern sind auch alle anderen privaten Tierhalter, z. B. von Geflügel, Kaninchen, Rindern, Ziegen, Schafen, Pferden, Eseln-, Alpakas, Lamas etc. verpflichtet die Exkremente ihrer Tiere ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Die Problematik bei der „wilden“ Ablagerung von Tierexkrementen in der freien Landschaft besteht darin, dass sich hieraus Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit ergeben.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Anlage: Entsorgung von Tierexkrementen (pdf)

Ansprechpartner

Entsorgung       Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde, Tel. 03941 5970-5781  

Postanschrift     Landkreis Harz Umweltamt, Friedrich-Ebert-Str. 42, 38820 Halberstadt

E-Mail                umweltamt@kreis-hz.de

 

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