BCKategorie 08.09.2016 09:53:24 Uhr | Landkreis | Jugendamt

Fachaufsicht & -beratung

Für Kindertagesstätten hat das Jugendamt die planerische Gesamtverantwortung.

Getragen wird diese Aufgabe durch die pädagogische Fachberatung und verantwortungsvolle Fachaufsicht über diese Einrichtungen. Dabei ist sicherzustellen, dass ein quantitativ ausreichendes und qualitativ hochwertiges Angebot von Betreuungsplätzen im Landkreis vorgehalten wird. Die Fachaufsicht für die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung beinhaltet unter anderem:

  • die regelmäßige Prüfung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben nach dem Sozialgesetzbuch VIII und dem Kinderförderungsgesetz von Sachsen – Anhalt
  • die Erteilung und Änderung der Betriebserlaubnis
  • die Gewährleistung einer ausreichenden Zahl geeigneter pädagogischer Fachkräfte
  • die Beratung bei Neu- und Umbauten von Kindertageseinrichtungen
  • die Beratung zu allen pädagogischen Inhalten und zur pädagogischen Konzeption
  • Kooperation bei der Wahrnehmung von Aufgaben zum Schutz des Kindeswohls
  • Beratung für Eltern und Elternkuratorium
  • bei Problemen in der Kindertageseinrichtung
  • bei Fragen zu den gesetzlichen Vorgaben


Ihre Ansprechpartner im Landkreis Harz sind:

Frau Malek  Frau Bornkessel
Postanschrift
Landkreis Harz - Jugendamt -
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt
Postanschrift
Landkreis Harz - Jugendamt -
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt
Besucheradresse
Schwanebecker Straße 14
Raum 1236
38820 Halberstadt
Telefon: 03941/5970-2136
Fax 03941/5970-132260
E-Mail
Besucheradresse
Schwanebecker Straße 14
Raum 1236
38820 Halberstadt
Telefon: 03941/5970-2113
Fax 03941/5970-136397
E-Mail


Weiterführende Informationen (z.B. Antragsformulare, Empfehlungen und Arbeitshinweise) finden Sie auf der Website des Landesverwaltungsamtes.

 

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld. Eltern können zwischen den verschiedenen Betreuungsformen diejenigen auswählen, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Die Kindertagespflege ist in zwei Formen möglich:

Kindertagespflege im Haushalt der Eltern
Kindertagespflege im Haushalt der Tagesmutter

Neuregelungen bei der Tagespflege

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat aktuelle Informationen zu den Neuregelungen bei der Kindertagespflege veröffentlicht. Erläutert werden hier zum Beispiel, wie die Kranken- und Pflegeversicherung von Tagespflegepersonen zurzeit und künftig geregelt wird, ab welchem Verdienst Steuern gezahlt werden müssen und warum die Kindertagespflege neu geregelt wurde.