BCKategorie 08.09.2016 09:53:24 Uhr | Umwelt

Gefährliche Abfälle

Gefährliche Abfälle ist der heute der in  Europäischen Union gebrauchte juristische Begriff für das, was im allgemeinen Sprachgebrauch in Deutschland Sondermüll genannt wird. Im deutschen Recht unterscheidet man ebenfalls zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen.

Der Begriff "Gefährliche Abfälle" entstammt der EU-Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle. Ausgewiesen werden die gefährlichen Abfälle im Europäischen Abfallverzeichnis der EU.


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