Gefährliche Abfälle
Gefährliche Abfälle ist der heute der in Europäischen Union gebrauchte juristische Begriff für das, was im allgemeinen Sprachgebrauch in Deutschland Sondermüll genannt wird. Im deutschen Recht unterscheidet man ebenfalls zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen.
Der Begriff "Gefährliche Abfälle" entstammt der EU-Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle. Ausgewiesen werden die gefährlichen Abfälle im Europäischen Abfallverzeichnis der EU.
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