Hochstufung des Graupapagei und Himmelblauen Geckos in den höchsten Schutzstatus
Zum 29. Januar 2017 traten die Beschlüsse der 17. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens in Kraft.
Damit werden der Graupapagei (Psittacus erithacus) und der Himmelblaue Taggecko (Lygodactylus williamsi) in den Anhang A, den höchsten Schutzstatus, hochgestuft.
Die Vermarktung darf jetzt nur mit EU-Bescheinigungen erfolgen, die in Sachsen-Anhalt schriftlich mit der Meldetabelle (Meldetabelle-2015.pdf) beim CITES-Büro, Zerbster Str. 7 in 39264 Steckby, zu beantragen sind. Voraussetzung bei den Graupapageien ist eine Ringablesung durch die Naturschutzbehörde. Bei den Geckos sind je zwei Fotos von Körperober- und -unterseite mit einzureichen.
Verbleiben die Tiere im Besitz, sind keine Bescheinigungen erforderlich.
Diese Hochstufungen waren notwendig, weil die Handelsnachfragen zum lokalen Aussterben der betreffenden Arten geführt haben.
Weitere Hinweise finden Sie unter www.lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/internationaler-artenschutz-cites/anforderungen-an-die-halter-geschuetzter-tiere/nachweispflicht-und-vermarktungsbescheinigungen/.