BCKategorie 08.09.2016 09:53:24 Uhr

Informationen des Umweltamtes - Kompostieren vor Verbrennen

Wenn sich jetzt im Herbst die kalte Jahreszeit nähert, beginnt für Gartenbesitzer der Endspurt: Gehölze, Beete und Rasen müssen auf den Winter vorbereitet werden, damit sie gut ins nächste Jahr kommen. Hierbei fallen erfahrungsgemäß viele Gartenabfälle an: Gehölzschnitt, zurückgeschnittene Pflanzenteile, Laub. Viele Kleingärtner nutzen diese Gartenabfälle selber, so kann Gehölzschnitt geschreddert werden und dient, zusammen mit angetrocknetem Rasenschnitt und Herbstlaub als perfektes Mulchmaterial zum Schutz vor Kälte und als Nährstoffpuffer für den Boden. Wertvoller Dünger wird aus ihnen auf dem eigenen Komposthaufen im Garten.

Der Rest des Laubes kann in den hinteren Ecken des Gartens zusammengeharkt werden, wo es am wenigstens stört, solche Laubhaufen bieten dort nützlichen Kleintieren wie Igeln ein Winterquartier.

Sollte doch einmal Gartenabfall übrigbleiben, so bietet die Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR, kurz enwi, ganzjährig Entsorgungsmöglichkeiten an, zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen der enwi. Dort können bis zu 2 Kubikmeter Gartenabfälle pro Tag kostenlos angeliefert werden. Dar-über hinaus finden auch im Herbst Sammelaktionen statt, bei denen kompostierbare Gartenabfälle an zwei festgelegten Terminen im Herbst direkt am Straßenrand vor dem Wohnhaus abgeholt werden. Durch die enwi werden die gesammelten Gartenabfälle einer hochwertigen Kompostierung zugeführt, so dass eine ökologisch sinnvolle Verwertung sichergestellt ist.

Die Termine der zwei Sammlungen im eigenen Wohnort beziehungsweise die Annahmebedingungen auf den Wertstoffhöfen und deren Öffnungszeiten können dem aktuellen Abfallkalender und auf der Website der enwi (www.enwi-hz.de) entnommen werden. Weiterhin stehen die Mitarbeiter der enwi unter der Telefonnummer 03941/68 80 45 bei Fragen zur Verfügung.

In einigen Gemarkungen des Landkreises Harz dürfen in Ausnahmefällen Gartenabfälle aus privaten Kleingärten in der Zeit vom 15. Oktober bis 30. November auch weiter verbrannt werden, wenn nicht bereits im Frühjahr verbrannt wurde.

Dabei sind jedoch bestimmte Vorschriften zum Schutz der Umwelt und Nachbarschaft unbedingt ein-zuhalten. Verstöße gegen diese Regelungen können ein teils empfindliches Bußgeld zur Folge haben. Der Text und genaue Regelungsinhalt der Gartenabfallverbrennverordnung kann unter den Hinweisen des Umweltamtes unter www.kreis-hz.de eingesehen werden.

Das Verbrennen im Herbst ist nur erlaubt in den Gemarkungen:

Abbenrode, Aderstedt, Anderbeck, Aspenstedt, Athenstedt, Badersleben, Berßel, Bühne, Danstedt, Dardesheim, Dedeleben, Deersheim, Deesdorf, Derenburg, Dingelstedt, Ditfurt, Eilenstedt, Eilsdorf, Emersleben, Groß Quenstedt, Hausneindorf, Hedersleben, Hessen, Heteborn, Heudeber, Huy-Neinstedt, Klein-Quenstedt, Langeln, Langenstein, Lüttgenrode, Mahndorf, Nienhagen, Osterode, Osterwieck, Pabstorf, Reinstedt, Rhoden, Rodersdorf, Rohrsheim, Sargstedt, Schauen, Schlanstedt, Schmatzfeld, Schwanebeck, Stapelburg, Stötterlingen, Ströbeck, Veckenstedt, Veltheim, Vogelsdorf, Wasserleben, Wedderstedt, Wegeleben, Westerburg, Wülperode, Zilly.

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und Samstag von 8 bis 14 Uhr gestattet. Die Feuer müssen grundsätzlich beaufsichtigt werden, ausreichende Löschmaterialien müssen griffbereit vorhanden sein. An allen Sonn- und Feiertagen ist ein Verbrennen untersagt.

Das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen ist verboten bei lang anhaltender, extrem trockener oder feuchter Witterung sowie bei austauscharmen Wetterlagen (Inversionswetterlagen). Das Verb-rennmaterial muss trocken sein, so dass eine Rauchentwicklung vermieden werden kann. Unbedingt ist bereits aufgeschichtetes Verbrennmaterial zum Schutz von Kleintieren wie zum Beispiel Igeln direkt vor dem Verbrennen umzuschichten. Des Weiteren sind folgende Mindestabstände einzuhalten: 20 Meter zu Gebäuden, 10 Meter zu Gartenlauben und öffentlichen Verkehrsflächen, 300 Meter zu Krankenhäusern und Sanatorien.

Bei speziellen Fragen rund um das Thema Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen helfen natürlich auch die Mitarbeiter der Unteren Abfallbehörde des Landkreises Harz telefonisch unter 03941/59 70 57 64 oder 03941/59 70 57 93 gerne weiter.

Die Lesefassung der Verbrennungsverordnung finden Sie hier.

 

 

 

© Julia Heinrich E-Mail

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