Rechtliche Betreuung

Rechtliche Betreuung

Eine rechtliche Betreuung dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und somit auf eine rechtliche Interessenvertretung angewiesen sind.

Wohl und Wünsche der Betroffenen stehen im Mittelpunkt, zugleich werden ihre bürgerlichen Rechte gestärkt. Grundlagen der Betreuerbestellung bilden das Sozialgutachten der Betreuungsbehörde und ein fachärztliches Gutachten. Die Betreuerbestellung erfolgt durch einen richterlichen Beschluss.

Die Betreuung als Rechtsfürsorge zum Wohl des betroffenen Menschen ist an die Stelle von Entmündigung und Vormundschaft für Erwachsene getreten. Das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen soll dabei gewahrt bleiben, soweit dies möglich ist.

Wo kann eine Betreuung angeregt oder beantragt werden?

Betreuungsanregungen und Anträge können in den zuständigen Amtsgerichten eingereicht werden. Die Zuständigkeit ist abhängig vom Hauptwohnsitz des/der Betroffenen.

Amtsgericht Halberstadt

Richard-Wagner-Straße 52, 38820 Halberstadt

Geschäftsstelle Telefon 03941/67 02 60 oder 03941/67 02 62                                    

Amtsgericht Quedlinburg

Adelheidstraße 2, 06484 Quedlinburg

Geschäftsstelle Telefon 03946/71 131 oder 03946/71 140

Amtsgericht Wernigerode

Rudolph-Breitscheid-Straße 8, 38855 Wernigerode

Geschäftsstelle Telefon 03943/53 10 

Weitere wichtige Hinweise und Empfehlungen erhalten Sie in der Betreuungsbehörde des Landkreises Harz. Hier informieren Sie die Mitarbeiter gern individuell zu dieser Thematik und leiten ihre Anregungen oder Anträge an das zuständige Amtsgericht weiter.

© Ellen Frieser E-Mail

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