Schwerbehindertenrecht
Das Schwerbehindertenrecht hat zum Ziel, die Integration schwer behinderter Menschen durch besondere Regelungen zu fördern.
Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Schwerbehindertenrechts liegt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hilft in diesem Rahmen schwer behinderten Menschen Schwierigkeiten zu überwinden oder diese zu mindestens zu mildern. Des weiteren werden ausführliche Beratungen rund um den Bereich des Schwerbehindertenrechts gegeben.
Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen:
Auf Antrag eines behinderten Menschen wird bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzung ein Schwerbehindertenausweis über die Eigenschaft als behinderter Mensch (hierfür ist eine Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 erforderlich), über den Grad der Behinderung sowie über weitere gesundheitliche Merkmale ausgestellt.
Ein Schwerbehindertenausweis ist notwendig, um als Schwerbehinderter Anspruch auf folgende Leistungen zu haben:
- steuerliche Erleichterungen
- Vergünstigungen im Personen-, Nah- und Fernverkehr
- Vergünstigungen beim Wohnen
- Schutz des Schwerbehindertengesetzes
Kostenlose Beförderung:
Wurden bei schwer behinderten Menschen die Merkzeichen G und/oder GI, aG, H, BI festgestellt, so haben diese einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV).
Voraussetzung zur unentgeltlichen Nutzung des ÖPNV ist ein gültiger Schwerbehindertenausweis sowie ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke.
Dieses Beiblatt mit Wertmarke ist gegen die Entrichtung eines Entgeltes beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erhältlich. Liegen bestimmte Voraussetzungen vor, kann das Beiblatt mit Wertmarke auch kostenlos gewährt werden. Formlose Anträge sind beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zu stellen.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.
Die Mitarbeiter des Referates Versorgungsamt, Schwerbehindertenrecht stehen für die Beratung interessierter Bürger und Betroffener telefonisch, per E-Mail oder Post und persönlich an den beiden Standorten (Magdeburg und Halle) zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind:
Dienstgebäude Magdeburg - zuständig für Bürger, die im Landkreis Harz wohnen:
Olvenstedter Straße 1-2, 39108 Magdeburg
Telefon: 0391/56 702, Fax: 0391/56 72 696, E-Mail: Postmd@lvwa.sachsen-anhalt.de
Dienstgebäude Halle:
Maxim-Gorki-Straße 7, 06114 Halle (Saale)
Telefon: 0345/51 40, Fax: 0345/51 43 165, E-Mail: Postgs@lvwa.sachsen-anhalt.de
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag*, Donnerstag 9 bis 12 Uhr (*keine telefonische Sprechzeit)
Dienstag, Donnerstag 13 bis 15.30 Uhr
Mit der Eingangsbestätigung eines Antrages erhalten die Absender darüber hinaus die Kontaktdaten ihres direkten Ansprechpartners.
Informationen rund um das Soziale Entschädigungsrecht, das Schwerbehindertenrecht und zum Landesblinden- und -gehörlosengeldgesetzes sowie Antragsformulare und Ansprechpartner finden Sie auch im Internet auf der Homepage des Landesverwaltungsamtes unter http://lvwa.sachsen-anhalt.de