Örtliches Teilhabemanagement

Das Örtliche Teilhabemanagement (ÖTHM) fördert die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen am sozialen Leben.
Es wird vom Land Sachsen-Anhalt und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.
In unserem Flyer finden Sie ausführliche Informationen über das Projekt.





Informationen in Leichter Sprache finden sie im Download-Bereich.

 

 

INKLUSIVE TEILHABE FÖRDERN

Das Örtliche Teilhabemanagement startete im April 2023 in eine neue Förderphase und wird gefördert aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt und des Europäischen Sozialfonds Plus.

Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am sozialen Leben zu fördern. Die Teilhabemanagerinnen beschäftigen sich mit den Themen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Kultur, Mobilität, Tourismus und Wohnumfeld.

NEWSLETTER ÖRTLICHES TEILHABEMANAGEMENT

Zu unserem Newsletter können Sie sich gerne über das Formular anmelden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte einscannen und an  schicken.

Der Newsletter erscheint vier Mal im Jahr. Die ausführlichen Artikel finden Sie bei uns auf der Internetseite.

HANDLUNGSKONZEPT LANDKREIS HARZ

Der Landkreis Harz setzt mit der Fortschreibung des Handlungskonzeptes für Inklusion und Barrierefreiheit ein wichtiges Zeichen für Teilhabe und Gleichberechtigung.

TEILHABEMANAGER

Bildung / Teamkoordinator und Sachgebietsleiter

Michael Reichel
Telefon: 03941 5970-4502
E-Mail: teilhabe@kreis-hz.de

Gesundheit und Wohnumfeld

Esther Jödecke
Telefon: 03941 5970-4506
E-Mail:

Kultur, Tourismus und Mobilität

Uta Müller
Telefon: 03941 5970-4508
E-Mail:

Arbeit

Nadine Knöchel
Telefon: 03941 5970-4599
E-Mail: teilhabe@kreis-hz.de

 

Die Sprechstunde ist montags von 9-11 Uhr.

Oder Sie machen einen Termin im Internet. Hier finden Sie die Online-Terminvereinbarung.

Hier besuchen Sie uns:

Landkreis Harz Sozialamt
Schwanebecker Straße 14
38820 Halberstadt

 

So kommen Sie mit dem Auto zu uns

Das Örtliche Teilhabemanagement befindet sich im Landkreisgebäude, Schwanebecker Straße 14, 38820 Halberstadt.
Geben Sie diese Adresse bitte in Ihr Navigationsgerät ein.

Vor dem Gebäude stehen Parkplätze zur Verfügung.
Ein barrierefreier Parkplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe des Eingangs.

 

So kommen Sie mit dem Bus oder der Straßenbahn zu uns

Ab dem Hauptbahnhof Halberstadt erreichen Sie uns mit der Straßenbahnlinie 1 sowie mit verschiedenen Stadtbuslinien.
Steigen Sie an der Haltestelle „Schwanebecker Straße“ aus.
Von dort sind es nur wenige Gehminuten bis zum Landkreisgebäude.

 

Eingang und Zugang

Der Eingang ist barrierefrei.
Ein Fahrstuhl bringt Sie in alle Etagen.

Wenn Sie in der 3. Etage aus dem Fahrstuhl steigen, halten Sie sich links.
Unsere Büros befinden sich in den Räumen: 3.411, 3.413, 3.423.

 

Hier schicken Sie Ihre Briefe hin:
Landkreis Harz
Sozialamt Integration und Inklusion
Postfach 1542
38805 Halberstadt

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Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) – Was ist deren Aufgabe?

Piktogramm Arbeitsplatz

Seit dem 1. Januar 2022 gibt es die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber oder kurz EAA, aber was genau machen EAA? Zentrale Aufgabe der EAA ist die Beratung von Arbeitgebern zum Thema der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Dazu gehört, dass die EAA auch auf die Arbeitgeber zugehen und direkt für die Einstellung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung werben. Ziel dieser Ansprechstellen ist, dass mehr Menschen mit Behinderung Arbeit finden und die Arbeitgeber für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung sensibilisiert werden. Außerdem unterstützen die EAA zusätzlich bei der Antragstellung für Fördergelder.

Im Gesetz § 185a SGB IX steht:
„Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber werden als begleitende Hilfe im Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Sie haben die Aufgabe,
1. Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren,
2. Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen und
3. Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen.“

Auf der Internetseite von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter (BIH) finden Sie ausführliche Informationen und können dort auch die zuständigen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen finden. Ansprechstellen für Arbeitgeber | BIH
Beim IFD Halberstadt-Sangerhausen: Frau Laura Schulz, Telefon.: 03941 595-4490, E-Mail: schulz.ifd@asb-salzlandkreis.de

 

Leichte Sprache:

EAA ist kurz für Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber.

Arbeitgeber ist zum Beispiel eine Firma.

Der Arbeitgeber kann die EAA anrufen

Und nach Infos fragen.

Die EAA helfen Arbeitgebern,

damit mehr Menschen mit Behinderung Arbeit finden.



Autorin: Saskia Sommer