BCKategorie 08.09.2016 09:53:24 Uhr | Umwelt

Wilder Müll

Sperrmüll

Als "wilden Müll" bezeichnet man die illegale Ablagerung von Abfällen in der Landschaft. Dieser kann durch seine Art bzw. Zusammensetzung zu einer Gefährdung von Boden, Grundwasser, Gewässern oder sogar der Luft führen. Wilder Müll beeinträchtigt jedoch auch stark das Landschaftsbild und kann häufig, besonders unangenehm an wärmeren Tagen, zu Geruchsbelästigungen führen.

Wilder Müll wird heutzutage überall aufgefunden, auf leerstehenden privaten Grundstücken, auf der Straße, im Wald oder auf dem Feld. "Weggeworfen" wird dabei alles, was nicht mehr benötigt wird: Altreifen, Batterien, Kühlschränke, Hausmüll, Renovierreste, Altfahrzeuge oder Sperrmüll. Die illegale Beseitigung solcher Abfälle stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar. Bei Auffinden von "wildem Müll" wenden Sie sich bitte an die Untere Abfallbehörde. So kann eine Entsorgung der Abfälle veranlasst werden. Die Verkippung von Abfällen wird, sobald der oder die Verursacher bekannt sind, mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet.

Das Bild zeigt eine illegale Ablagerung von Sperrmüll und einem Kühlschrank in der Gemarkung Hasselfelde am Waldrand.

 

Kontakt

Landkreis Harz
Untere Abfallbehörde
Fr.-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt
Tel.: 03941 5970-5764, -5793
Fax: 03941 5970-5767
E-Mail: umweltamt@kreis-hz.de