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Medizinische Praxis anmelden

Leistungsbeschreibung

Viele Fachkräfte des Gesundheitswesens entscheiden sich für eine eigene Praxis. Gerade im Gesundheitswesen sorgen die strengen Voraussetzungen dafür, dass eine ausgezeichnete Patientenversorgung sichergestellt wird.

Dies gilt für ärztliche Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, wie z.B. bei der Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie.

Wenn Sie als Ärztin oder als Arzt arbeiten möchten, müssen Sie zunächst selbst zugelassen werden. Das erfolgt durch die kassenärztliche Vereinigung.

Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gilt: wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anmelden. Auch zukünftig müssen Sie alle Änderungen zu Ihrer Praxis zeitnah bekannt geben.

Voraussetzungen

  • Sie selbst sind von der kassenärztlichen Vereinigung in dem Beruf zugelassen
  • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ihre persönlichen Daten, wie Name, Anschrift etc.
  • Staatsexamen, Berufserlaubnis, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  • verliehene akademische Grade und Titel

Zudem müssen Sie Angaben dazu machen, auf welchem Gebiet Sie die Tätigkeit ausüben möchten und ab wann Sie selbstständig arbeiten möchten.

Viele Kommunen bieten Formulare an, die Sie für die Anmeldung verwenden können.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung müssen Sie innerhalb eines Monats vornehmen. Die Änderungen sind ebenfalls innerhalb eines Monats anzuzeigen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Anmeldung Ihrer Praxis erfolgt bei dem Gesundheitsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt am Standort der Praxis.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt