Aktueller Wohnort: Osterwieck - OT Deersheim

Wohngeld wesentliche Änderungen wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen

Leistungsbeschreibung

Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend

  • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
    • nicht mehr zum Haushalt gehören
    • nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.

Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.

Verfahrensablauf

  • Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
  • Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.

Spezielle Hinweise: Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen ( Harz )

Die Einwohner des Landkreises Harz richten Ihren Wohngeldantrag an die Wohngeldbehörde des Landkreises Harz, Friedrich-Ebert-Str. 42, 38820 Halberstadt (Besucheradresse: Schwanebecker Str. 14 in Halberstadt, 2. OG).

Ausnahme: Sie wohnen in Halberstadt, Quedlinburg, Wernigerode oder den Ortsteilen dieser Städte?

Bitte wenden Sie sich bitte an die Wohngeldbehörden der jeweiligen Stadt.

Voraussetzungen

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Was sollte ich noch wissen?

Wohngeldbehörde

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt