Bedürfnisprüfung

Seit der letzten Änderung des Waffengesetzes ist die Waffenbehörde verpflichtet, alle Erlaubnisinhaber in Abständen von 5 Jahren auf das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses zu überprüfen (§ 4 Abs. 4 ... weiter lesen ...