Altfahrzeuge
Seit der Neufassung der Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) können Fahrzeughalter/Innen ihre Altfahrzeuge, die ab dem 01.07.2002 erstmals zugelassen worden sind, kostenlos an die Hersteller zur Verschrottung zurückgeben. Fahrzeughalter, deren Autos vor dem 01.07.2002 erstmals zugelassen wurden, können ihre Fahrzeuge ab dem 01.01.2007 kostenlos zurückgeben.
Die AltfahrzeugV verpflichtet aber auch den Letztbesitzer des Fahrzeuges, dieses einer anerkannten Annahmestelle, einem anerkannten Verwertungs-oder Demontagebetrieb zu überlassen. Dafür werden sogenannte Verwertungsnachweise übergeben, die bei der Stilllegung des Fahrzeugs der Zulassungsstelle vorzulegen sind. Sollte das Fahrzeug ausnahmsweise nicht verschrottet werden, sondern zur späteren Instandsetzung als Oldtimer aufbewahrt werden, so ist dies bei der Zulassungsstelle ebenfalls mit Angabe über den Ort der Lagerung zu erklären. Alle Altfahrzeuge, auch Motorräder und LKW, sind zum Schutz der Umwelt ordnungsgemäß zu entsorgen. Im Landkreis Harz stehen verschiedene Unternehmen für die Verwertung von Altfahrzeugen zur Verfügung.
Fahrzeugwracks sind gefährliche Abfälle. Fahrzeuge, die durch einen Unfall oder andere schwerwiegende Mängel nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen und deren Reparaturkosten den wirtschaftlichen Wert des Fahrzeugs übersteigen, sind ebenfalls gefährliche Abfälle. Das Behandeln (z. B. die Nutzung als Ersatzteilspender), das illegale Entsorgen bei anderen als den anerkannten Stellen oder das "Nichtentsorgen" können unter Umständen einen Straftatbestand darstellen und werden entsprechend geahndet.
Zuständig für Altfahrzeuge (Autowracks) auf privaten Grundstücken und in freier Landschaft ist die Untere Abfallbehörde.
Kontakt
Landkreis Harz
Untere Abfallbehörde
F.-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt
Tel. 03941 5970-5764, -5793
Fax 03941 5970-5767
E-Mail: umweltamt@kreis-hz.de
Zuständig für abgemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum sind die jeweiligen kommunalen Ordnungsämter.