Asbest
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral. Es besteht aus einzelnen Fasern von einer Länge von bis zu mehreren Zentimetern, die fest zu Bündeln miteinander verwachsen sind. Neben der leichten Verarbeitung des Gesteins (nach Lösen der Fasern wird es wie Seide zu einem langen Faden gesponnen) sorgte vor allem die extreme Hitzebeständigkeit für die vielfältige Nutzung ("Asbest" griech. = "nicht brennbar").
In der Vergangenheit wurde Asbest vielfältig eingesetzt als:
- Schwach gebundener Asbestkommt vor allem in Brandschutzplatten, Bremsbelegen, Asbestpappen, Spritzasbest, Leichtmörtelputz, Elektrogeräten, Nachtspeicheröfen und Dämmmaterialien vor. Da hier die Fasern besonders leicht freigesetzt werden können, sind schwach gebundene Asbestprodukte besonders gefährlich. Daher dürfen Abbruch- und Sanierungsarbeiten nur von zugelassenen sachkundigen Unternehmen durchgeführt werden.
- Asbestzement wurde insbesondere für Dach- und Fassadenverkleidungen (Eben- und Wellasbest), Rohre und Schachtelemente verwendet. Asbestzement ist ein Verbundwerkstoff aus Zemet und zugfesten Fasern. Bei unsachgemäßem Umgang (Brechen, Schneiden, Bohren, Schrauben) werden Fasern freigesetzt.
Wie lassen sich asbesthaltige Produkte erkennen?
Bei einigen Baustoffen ist eine optische Erkennung des Materials Asbest möglich. Asbesthaltige Platten, Pappen, Schnüre oder Putz sind fast immer hellgrau, grau oder graubraun, nie jedoch weiß oder glänzend.
Schwach gebundene Asbestpappe ist weich und brüchig. An den Bruchstellen sind meist eindeutig Faserbüschel erkennbar. Auch an der Oberfläche können diese festgestellt werden.
Eine einhundertprozentige Bestimmung des Materials ist jedoch nur durch rasterelektronenmikroskopische Untersuchungen möglich, die entsprechend befähigte Gutachter durchführen können.
Welche Gefahren gehen von Asbest aus?
Die einzelnen Fasern des Asbests können bei Umgang (Reibung, Brechen, Schrauben usw.) freigesetzt werden und über die Luft in die Atemwege gelangen. Das Bearbeiten/Behandeln von Asbest kann den Anteil der Asbestfasern in der Luft erhöhen und stellt somit ein besonderes Risiko für die Gesundheit dar.
Für Menschen, die häufig mit Asbeststäuben in Verbindung kommen, besteht die Gefahr der Entstehung von Asbestose (krankhafte Veränderung des Lungengewebes) und von Krebs (insbesondere Lungenkrebs, aber auch Rippenfell oder Zwerchfell sind betroffen).
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
Der Umgang mit Asbest ist lediglich im Rahmen von Abbruch- und Sanierungsarbeiten von Gebäuden, beim Abtransport und bei der Entsorgung zulässig. Eine Wiederverwendung von Asbestmaterialien, beispielsweise zur Reparatur eines Daches, ist nicht erlaubt (Verwendungsverbot).
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) dürfen im gewerblichen Bereich nur unter Beachtung der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) und von zugelassenen Fachfirmen durchgeführt werden, deren Anschriften beim Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt erfragt werden können, durchgeführt werden. Vor allem bei den ASI-Arbeiten müssen besondere Grundsätze zum Arbeits- und Umweltschutz und zur fachgerechten Entsorgung unbedingt beachtet werden. Diese Grundsätze sind in der TRGS 519 festgelegt.
Beim Rückbau von kleinen Garagen oder Dächern o. a. durch Privatpersonen sollten zur Vermeidung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Freisetzen von Asbestfasern) ebenfalls diese in der TRGS 519 festgelegten Grundsätze eingehalten werden.
Der nicht fachgerechte Umgang mit Asbest stellt einen Straftatbestand dar und wird entsprechend geahndet.
Weitere Informationen entnehmen sie dem als Anlage beigefügten Merkblatt.
Hinweise zu zugelassenen fachkundigen Firmen zum Asbestrückbau erhalten Sie beim Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt.
Kontakt
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Gewerbeaufsichtsamt West
Klusstraße 18
38820 Halberstadt
Tel. 03941 586-3
Fax 03941 586-454
E-Mail: ga-west@lav.ms.sachsen-anhalt.de
Internet: www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de
Entsorgung von Asbest
Asbest ist als andienungspflichtiger Abfall zur Beseitigung dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Vor der Entsorgung von Asbestabfällen wenden Sie sich bitte zwecks Zuweisung einer zugelassenen Entsorgungsanlage an die Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR (enwi).
Kontakt
Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR (enwi)
Braunschweiger Straße 87/88
38820 Halberstadt
Tel. 03941 6880-41
Fax 03941 6888-22
E-Mail: info@enwi-hz.de
Internet: www.enwi-hz.de
Kleinmengen von Asbestzementabfällen (bis max. 2 m3) können im Rahmen der Selbstanlieferung bei der Abfallwirtschaft Nordharz GmbH in Reddeber entsorgt werden. Die Asbestzementabfälle sind in Big Bags anzuliefern. Die Annahmezeiten sind montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Kontakt
Abfallwirtschaft Nordharz GmbH
Reddeber
Brockenblick 1
38855 Wernigerode
Tel. 03943 56070
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Merkblatt im Umgang mit asbesthaltigen Abfällen Merkblatt im Umgang mit asbesthaltigen Abfällen [(c) Herr Brennecke] |
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