Asyl/Zuweisungen

„Wir sind Ansprechpartner für Asylbewerber und Flüchtlinge im Landkreis Harz.“

 

Sachgebietsleiterin:
Frau Jendro


Haben Sie Fragen?

So erreichen Sie uns:

Telefon: 03941 59 70 50 60
E-Mail: asyl-zuweisungen@kreis-hz.de


Das machen wir:

  • Wir sind Ansprechpartner für asylsuchende und geduldete Ausländer, die dem Landkreis Harz zugewiesen wurden und hier wohnen.
  • Wir prüfen, wer die Leistungen bekommen darf.
 

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind zum Beispiel:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Leistungen für Unterkunft und Heizung
  • Leistungen der Krankenhilfe
  • Leistungen für Schwangere oder bei Geburt eines Kindes
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • Sozial- und Familienpass

 

Das sind die Rechtsgrundlagen für das Sachgebiet:

  • AsylbLG – Asylbewerberleistungsgesetz


Hier können Sie uns besuchen:

Schwanebecker Straße 14
2. Obergeschoss
38820 Halberstadt


Hier können Sie Ihre Briefe hinschicken:

Landkreis Harz
Sozialamt
Asyl/Zuweisungen
Postfach 1542
38805 Halberstadt

 

Symbol Beschreibung Größe
Antrag auf Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Laden Sie sich diesen Antrag herunter, wenn Sie einen Antrag auf Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stellen möchten.
0.4 MB
Schweigepflichtsentbindung
Bitte füllen Sie dieses Dokument aus und geben es dann mit Ihrem Antrag ab.
58 KB

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