Asyl/Zuweisungen
„Wir sind Ansprechpartner für Asylbewerber und Flüchtlinge im Landkreis Harz.“
Sachgebietsleiterin:
Frau Jendro
Haben Sie Fragen?
So erreichen Sie uns:
Telefon: 03941 59 70 50 60
E-Mail: asyl-zuweisungen@kreis-hz.de
Das machen wir:
- Wir sind Ansprechpartner für asylsuchende und geduldete Ausländer, die dem Landkreis Harz zugewiesen wurden und hier wohnen.
- Wir prüfen, wer die Leistungen bekommen darf.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind zum Beispiel:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Leistungen für Unterkunft und Heizung
- Leistungen der Krankenhilfe
- Leistungen für Schwangere oder bei Geburt eines Kindes
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Sozial- und Familienpass
Das sind die Rechtsgrundlagen für das Sachgebiet:
- AsylbLG – Asylbewerberleistungsgesetz
Hier können Sie uns besuchen:
Schwanebecker Straße 14
2. Obergeschoss
38820 Halberstadt
Hier können Sie Ihre Briefe hinschicken:
Landkreis Harz
Sozialamt
Asyl/Zuweisungen
Postfach 1542
38805 Halberstadt
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Antrag auf Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Laden Sie sich diesen Antrag herunter, wenn Sie einen Antrag auf Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stellen möchten. |
0.4 MB |
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Schweigepflichtsentbindung Bitte füllen Sie dieses Dokument aus und geben es dann mit Ihrem Antrag ab. |
58 KB |