Der Sozial- und Familienpass des Landkreises Harz ermöglicht Einzelpersonen und Familien mit einem geringen Einkommen sowohl die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel als auch den Besuch ausgewählter kultureller und sportlicher Einrichtungen im Landkreis zu vergünstigten Bedingungen. Zudem können Berechtigte ab der 42. Kalenderwoche auf Wunsch ebenfalls einen Pass erhalten, der den Bezug von Lebensmitteln in den Ausgabestellen der Wohlfahrtsverbände (z.B. Harzer Tafeln) ermöglicht.
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