Chemikaliensicherheit - Was heißt das?

Unser Alltag ist geprägt durch den täglichen Umgang und Gebrauch von Chemikalien. Dabei kann es sich um Wasch- und Reinigungsmittel, Farben, Lacke und Lösungsmittel, Baustoffe, Klebstoffe, Bauschäume, Pflegemittel, Biozide, wie beispielsweise Desinfektions-, Insektenbekämpfungs-, Holzschutzmittel oder Konservierungsstoffe,  aber auch Geschenkartikel, welche gefährliche Flüssigkeiten enthalten, u. v. m. handeln.

Durch Undichtigkeiten, in Folge mangelnder Wartung oder verschlissener Anlagentechnik, können Kältemittel in Kühl- und Klimaanlagen in die Atmosphäre entweichen. Diese Kältemittel können durch ihr z. T. erhebliches Treibhauspotential zur Schädigung des Klimas aber auch zur Zerstörung der Ozonschicht beitragen. 

Die Verwertung bestimmter chemikalienhaltiger Produkte und Stoffe, wie teerölgetränkte Bahnschwellen und asbesthaltige Baustoffe, ist bereits seit Jahren verboten. Deshalb ist es zwingend erforderlich, diese Produkte und Stoffe endgültig aus dem Wirtschaftskreislauf zu entfernen.

Welches sind die wichtigsten Aufgaben im Sachgebiet Chemikaliensicherheit?

Prüfung der Kennzeichnung und Verpackung von Produkten im Einzelhandel, die gefährliche Stoffe enthalten, sowie von Wasch- und Reinigungsmitteln

Seit dem 1. Juni 2015 gilt die Kennzeichnung von Produkten nach GHS (Globally Harmonized System). Demnach sind sie gefährlich, wenn sie folgende Kennzeichnung haben:

 explodierende Bombe (GHS01)     Flamme (GHS02)                  Flamme über einem Kreis (GHS03)

 

 Gasflasche (GHS04)                      Ätzwirkung (GHS05)              Totenkopf mit gekreuzten Knochen (GHS06) 

 

 Ausrufezeichen (GHS07)                Gesundheitsgefahr (GHS08) Umwelt (GHS09) 

 

 

Für bestimmte Produktgruppen, wie Farben- und Lacke, Biozide, gibt es spezielle gesetzliche Regelungen, deren Einhaltung ebenfalls im Einzelhandel kontrolliert wird.

Wer wird kontrolliert?

  • Lebensmittelläden/ Discounter, die Haushaltschemikalien anbieten

  • Baumärkte

  • Drogerien

  • Läden, die Geschenkartikel im Angebot haben

  • Schwimmbadfachhandel

  • Fachmärkte für Raumausstattung

  • Fachmärkte für Farben und Lacke

  • Fachmärkte für Autozubehör

  • Rest- und Sonderpostenmärkte                                   

 

  

Wie wird kontrolliert?

Hierzu bietet die Präsentation Chemikalienrecht im Einzelhandel einen guten Überblick.


Kontakt

Landkreis Harz
Umweltamt
Sachgebiet Immissionsschutz/Chemikaliensicherheit
Friedrich-Ebert-Str. 42
38820 Halberstadt
Tel. 03941 5970-5703
Fax 03941 5970-5767
E-Mail: umweltamt@kreis-hz.de

© Jürgen Bauer E-Mail