BCKategorie 08.09.2016 09:53:24 Uhr

Errichtung von Erdwärmeanlagen

Die Errichtung einer Erdwärmeanlage ist grundsätzlich gemäß § 49 WHG anzeigepflichtig. Jedoch sind insbesondere Erdwärmesonden gem. § 8ff WHG erlaubnispflichtig.

Bereits in der Planungsphase können Sie bereits über das Geothermieportal standortbezogene Auskünfte zur prinzipiellen Eignung Ihres Grundstückes für eine Erdwärmeanlage aus wasserrechtlicher, geologischer und bergbaulicher Sicht einholen. Über dieses Geothermieportal sind dann die entsprechenden Anträge zu stellen.

Weiter Informationen rund um das Thema oberflächennahe Geothermie finden Sie in der Informationsbroschüre zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden.

 

Ihr Ansprechpartner:

Frau Janeck                         Tel.: 03941/5970-5711
                                             E-Mail: nadine.janeck@kreis-hz.de