Fischereibehörde
Für alle Anliegen rund um das Thema Fischerei und Fischereirecht erreichen Sie einen Ansprechpartner während der Sprechzeiten unter folgenden Kontaktdaten:
Tel.: 03941 / 5970 - 4395
Fax: 03941 / 5970 - 4160
E-Mail: fischerei@kreis-hz.de
Nach vorheriger Terminabsprache finden Sie unsere Mitarbeiter für ein persönliches Gespräch im
Dienstgebäude II
Zimmer 272
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt.
Zur Erleichterung der Verlängerung und Erstbeantragung der Fischereischeine ist ab sofort auch die Beantragung auf dem Postweg zulässig und die bevorzugte Antragsform.
Für die Antragsbearbeitung senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu:
Verlängerungen:
-ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Verlängerung des Fischereischeines
-Fischereischein im Original
-sofern der aktuelle Fischereischein keinen Platz für Verlängerungsvermerke hat, zusätzlich ein aktuelles Passbild
Erstanträge:
-ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erteilung des Fischereischeines
-Zeugnis der bestandenen (Jugend-) Fischerprüfung (Kopie)
-aktuelles Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
Nach der Antragsbearbeitung wird Ihnen der Fischereischein zugesandt. Die Gebührenerhebung erfolgt zeitgleich und kann durch Banküberweisung beglichen werden.
Nach vorheriger Terminvereinbarung kann der Fischereischein auch persönlich abgeholt und sofort bezahlt werden (Bargeld oder EC).
Aus organisatorischen Gründen ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen zu rechnen.
Was benötige ich um in Sachsen-Anhalt die Fischerei ausüben zu können?
-den Fischereischein als behördliche/ öffentlich-rechtliche Erlaubnis
-eine Fischereierlaubnis (Angelkarte), d. h. eine privatrechtliche Erlaubnis, die beim vom jeweiligen Fischereiausübungsberechtigten, i. d. R. sind das die örtlichen ansässigen Anglervereine – oder Verbände und auch Berufsfischer, erwerben kann
Welche Unterlagen benötige ich für die Erteilung eines Friedfisch-/Jugend-/Fischereischeines?
-Zeugnis über die bestandene Fischer-/Friedfisch-/Jugendfischerprüfung
-1 Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
-Antrag auf Erteilung
Welche Unterlagen benötige ich für die Verlängerung eines Friedfisch-/Jugend-/Fischereischeines?
-bisheriger Fischereischein
-Antrag auf Verlängerung
-1 Passbild, falls der bisherige Fischereischein bereits voll ist oder eine Verlängerung auf Lebenszeit gewünscht wird
Welche Fischereischeine gibt es?
In Sachsen-Anhalt gibt es 4 Arten von Fischereischeinen.
- Fischereischein
- Voraussetzung für den Erwerb ist eine erfolgreich abgelegte Fischerprüfung
- Die Kosten für Erteilungen oder Verlängerungen (inkl. Gebühr und Fischereiabgabe) belaufen sich auf
1 Kalenderjahr | 16,00 € |
2 Kalenderjahre | 32,00 € |
3 Kalenderjahre | 48,00 € |
4 Kalenderjahre | 64,00 € |
5 Kalenderjahre | 70,00 € |
Lebenszeit | 275,00 € |
Für Jugendliche ab dem 14. bis vollendetem 18. Lebensjahr belaufen sich die Kosten auf
1 Kalenderjahr | 10,00 € |
2 Kalenderjahre | 20,00 € |
3 Kalenderjahre | 30,00 € |
4 Kalenderjahre | 40,00 € |
5 Kalenderjahre | 50,00 € |
- Friedfischfischereischein
- Voraussetzung für den Erwerb ist eine erfolgreich abgelegte Friedfischfischerprüfung
- Berechtigt nur zum Friedfischfang
- Die Kosten für Erteilungen oder Verlängerungen (inkl. Gebühr und Fischereiabgabe) belaufen sich auf
1 Kalenderjahr | 16,00 € |
2 Kalenderjahre | 32,00 € |
3 Kalenderjahre | 48,00 € |
4 Kalenderjahre | 64,00 € |
5 Kalenderjahre | 70,00 € |
Lebenszeit | 275,00 € |
Für Jugendliche ab dem 14. bis vollendetem 18. Lebensjahr belaufen sich die Kosten auf
1 Kalenderjahr | 10,00 € |
2 Kalenderjahre | 20,00 € |
3 Kalenderjahre | 30,00 € |
4 Kalenderjahre | 40,00 € |
5 Kalenderjahre | 50,00 € |
- Jugendfischereischein
- Voraussetzung für den Erwerb ist eine erfolgreich abgelegte Jugendfischerprüfung
- Berechtigt nur zum Friedfischfang
- Die Kosten für Erteilungen oder Verlängerungen (inkl. Gebühr und Fischereiabgabe) belaufen sich auf
1 Kalenderjahr | 5,00 € |
2 Kalenderjahre | 10,00 € |
3 Kalenderjahre | 15,00 € |
4 Kalenderjahre | 20,00 € |
5 Kalenderjahre | 25,00 € |
6 Kalenderjahre | 30,00 € |
7 Kalenderjahre | 35,00 € |
8 Kalenderjahre | 40,00 € |
9 Kalenderjahre | 45,00 € |
10 Kalenderjahre | 50,00 € |
- Sonderfischereischein
- Voraussetzung für den Erwerb ist, dass man aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, eine dem Alter entsprechende Fischerprüfung abzulegen
- Berechtigt nur zum Friedfischfang
- Begleitung einer volljährigen Person, die einen Fischereischein besitzt ist erforderlich
- Die Kosten für Erteilungen oder Verlängerungen (inkl. Gebühr und Fischereiabgabe) belaufen sich auf
1 Kalenderjahr | 5,00 € |
2 Kalenderjahre | 10,00 € |
3 Kalenderjahre | 15,00 € |
4 Kalenderjahre | 20,00 € |
5 Kalenderjahre | 25,00 € |
Gebühr
Die zu zahlende Gebühr ergibt sich aus der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO)
Fischereiabgabe
Die zu zahlende Abgabe wird vom Land Sachsen-Anhalt für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege verwendet
Welche Prüfungen gibt es?
In Sachsen-Anhalt gibt es drei verschiedene Prüfungsarten.
Die Termine der verschiedenen Prüfungen kann man hier einsehen: https://fischerpruefung.sachsen-anhalt.de/termine/pruefung
Fischerprüfung
- Allgemein
- findet mindestens einmal jährlich statt
- Termin wird mindestens zwei Monate vor der Prüfung bekannt gegeben
- Besteht aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung
- Kosten
- bis 18 Jahren: 30,00 €
- ab 18 Jahren: 60,00 €
- Voraussetzungen
- Mindestens 13 Jahre alt sein
- einen Lehrgangsbesuch (Präsenzlehrgang oder Onlinelehrgang + Praxistag) nachweisen
- Antrag auf Anmeldung zur Prüfung muss der Behörde spätestens vier Wochen vor Prüfungstermin vorliegen
- Lehrgänge
- Präsenzlehrgänge (werden bei den Angelvereinen der Region Angeboten)
- Onlinelehrgänge + Praxistag
Friedfischfischerprüfung
- Allgemein
- Wird durch zahlreiche Angelvereine in Form eines Prüfungsgespräches unter erleichterten Bedingungen abgenommen
- Kosten
bis 18 Jahren: 25,00 €
ab 18 Jahren: 55,00 €
Jugendfischerprüfung
- Allgemein
- Wird durch zahlreiche Angelvereine in Form eines Prüfungsgespräches unter erleichterten Bedingungen abgenommen
- Kosten
- Die Kosten für die Abnahme einer Jugendfischerprüfung belaufen sich auf 25,00 €